Beschlussvorlage - GV Kalkh/20/14673
Grunddaten
- Betreff:
-
Beschluss zur Bestätigung einer Eilentscheidung des Bürgermeisters
Umfahrung Radweg "Abbruchstelle 2019" OT Warnkenhagen,
hier: Errichtung eines Ökokontos
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bauwesen
- Bearbeiter:
- Manuela Rusch
- Verfasser/Antragsteller:
- Rusch, Manuela
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bauausschuss der Gemeinde Kalkhorst
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Vorberatung
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27.08.2020
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Erledigt
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Gemeindevertretung Kalkhorst
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Entscheidung
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24.09.2020
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Die Gemeinde Kalkhorst plant Infolge wiederholter kleinerer Abbrüche in dem Küstenabschnitt nordwestlich von Warnkenhagen am vorhandenen Radweg, welcher oberhalb des Kliffes entlangführt, zur Sicherung einer durchgängigen Rad- und Wanderwegverbindung „Kolonnenweg“, eine weitere Umleitung. Die Maßnahme im Außenbereich stellt einen Eingriff in die Natur und Landschaft dar. Hierfür wurde von der UNB die Naturschutzgenehmigung erteilt und der Ausgleich soll durch die Anlage von einer Waldfläche am Ausbaubereich auf einer Fläche von 1.400,00m² kompensiert werden. Die Gemeinde ist Eigentümerin des Flurstücks, somit kann der Ausgleich als gesichert angesehen werden. Für den Bau des Radweges ist die Anlage von Wald auf einer Fläche von 314m² ausreichend. Im Ergebnis der Bilanzierung wird ein Kompensationsüberschuß von 1.974,50m² (KFÄ) erzielt. Der Überschuss kann einem Ökokonto der Gemeinde Kalkhorst gutgeschrieben werden.
Das Verfahren zur Errichtung eines Ökokontos ist zweistufig und bedarf der Zustimmung und Anerkennung der unteren Naturschutzbehörde. Das Einrichten des Ökokontos muss vor der Umsetzung der Kompensationsmaßnahme erfolgen.
Die Bearbeitung des Antrages auf Zustimmung wird durch die Verwaltung durchgeführt.
Aufgrund der Antragstellung vor der Maßnahme liegt hier ein Fall der äußersten Dringlichkeit gem. § 38 Abs. 4 S. 2 KV M-V vor. Die Ermächtigung zur Zustimmung der Errichtung eines Ökokontos für den Kompensationsüberschuß, im Zuge des Ausbaus des Radweges „Kolonnenweg Abbruch 2019“ bei Warnkenhagen, erfolgt durch eine Eilentscheidung.
Diese Eilentscheidung ist nunmehr nachträglich zu bestätigen.
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Kalkhorst beschließt, die anliegende Eilentscheidung des Bürgermeisters der Gemeinde Kalkhorst vom 07.08.2020 für die Errichtung des Ökokontos für den Kompensationsüberschuß im Zuge des Ausbaus des Radweges „Kolonnenweg Abbruch 2019“ bei Warnkenhagen zu bestätigen.
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen:
Beschreibung (bei Investitionen auch Folgekostenberechnung beifügen - u.a. Abschreibung, Unterhaltung, Bewirtschaftung) | |
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| Finanzierungsmittel im Haushalt vorhanden. |
| durch Haushaltsansatz auf Produktsachkonto: |
| durch Mitteln im Deckungskreis über Einsparung bei Produktsachkonto: |
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| über- / außerplanmäßige Aufwendung oder Auszahlungen |
| unvorhergesehen und |
| unabweisbar und |
| Begründung der Unvorhersehbarkeit und Unabweisbarkeit (insbes. in Zeiten vorläufiger Haushaltsführung auszufüllen):
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Deckung gesichert durch | |
| Einsparung außerhalb des Deckungskreises bei Produktsachkonto: |
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x | Keine finanziellen Auswirkungen. |
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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(wie Dokument)
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532,4 kB
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