Mitteilungsvorlage - GV Kalkh/20/14580

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Gemäß § 20 GemHVO-Doppik hat der Bürgermeister die Gemeindevertretung oder einen von ihr bestimmten Ausschuss zum 30. Juni des Haushaltsjahres über den Haushaltsvollzug zu unterrichten.

 

Zusätzliche Erläuterungen, insbesondere zu Anpassungen bei den für das Jahr 2020

zu erwartenden geringeren Steuereinnahmen aufgrund der Corona-Pandemie:

 

Erträge aus Steuern und ähnlichen Abgaben

Bei der Steuerschätzung bestehen gegenwärtig weiterhin große Unsicherheiten. Insbesondere die Auswirkungen der Corona bedingten Maßnahmen

auf die Wirtschaft sowie Stundungsanträge und weitere Herabsetzungen der Vorauszahlungen bleiben weiter abzuwarten.

Somit stellt die Beurteilung der Einnahmen aus Gewerbesteuern lediglich eine Momentaufnahme dar, wonach derzeit keine Anpassungen des Soll erforderlich sind.

 

Steuern und ähnliche Abgaben

  • Mindererträge von  48,1 TEUR Gemeindeanteil an der Einkommenssteuer sowie von  2,6 TEUR Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer

gemäß Schreiben des Innenministeriums MV vom 10. Juni 2020 „Hinweise zum kommunalen Finanzausgleich 2020“

 

Keine Veränderung nach derzeitigem Stand bei den Erträgen aus Gewerbesteuer

 

Unter Berücksichtigung von lediglich 2 Herabsetzungen der Gewerbesteuervorauszahlungen im Zeitraum März bis Mai  

liegt das aktuelle SOLL bei der Gewerbesteuer bei 224,6 T€. (Plan 200,0 T€)

 

Stundungen aufgrund der Corona Pandemie (Stand 30.06.2020)

Es sind keine Anträge auf Stundung eingegangen!

Ein Nachtrag ist aus derzeitiger Sicht nicht erforderlich.

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Anlagen

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