Beschlussvorlage - GV Kalkh/20/14244
Grunddaten
- Betreff:
-
Beschluss über die Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes der Gemeinde Kalkhorst für die Haushaltsjahre 2020/2021 und die Finanzplanjahre 2022-2023
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Finanzen
- Bearbeiter:
- Katrin Vullert
- Verfasser/Antragsteller:
- Katrin Vullert
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Finanz- und Sozialausschuss der Gemeinde Kalkhorst
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Vorberatung
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09.06.2020
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15.09.2020
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Erledigt
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Gemeindevertretung Kalkhorst
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Entscheidung
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24.09.2020
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Kann der Haushaltsausgleich trotz Ausnutzung aller Sparmöglichkeiten sowie Ausschöpfung
aller Ertrags- und Einzahlungsmöglichkeiten nicht erreicht werden, ist ein Haushaltssicherungskonzept zu erstellen, in dem die Ursachen für den unausgeglichenen Haushalt beschrieben und Maßnahmen dargestellt werden, durch die der Haushaltsausgleich und eine geordnete Haushaltswirtschaft auf Dauer sichergestellt werden.
Mit Erteilung der Genehmigung der Haushaltssatzung der Gemeinde Kalkhorst für das Haushaltsjahr 2020 wurde durch den Landkreis als untere Rechtsaufsicht gleichzeitig gemäß § 82 Abs. 1 KV M-V angeordnet, dass die Gemeindevertretung Kalkhorst über eine Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes bis zum 30. September 2020 beschließt.
Gesetzliche Grundlage für die Aufstellung eines Haushaltssicherungskonzeptes bildet § 43 Abs. 7 und Abs. 8 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern.
Danach wird das Haushaltssicherungskonzept von der Gemeindevertretung beschlossen. Es
ist über den Konsolidierungszeitraum mindestens jährlich fortzuschreiben. Die Fortschreibung ist bei negativen Abweichungen vom bereits beschlossenen Haushaltssicherungskonzept ebenfalls von der Gemeindevertretung zu beschließen.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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227,7 kB
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