Beschlussvorlage - GV Bolte/20/14748
Grunddaten
- Betreff:
-
Bestätigung des Medienentwicklungsplan (MEP) für die Grundschule Boltenhagen
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Zentrale Dienste
- Bearbeiter:
- Mareen Tech
- Verfasser/Antragsteller:
- Tech, Mareen
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Gemeindevertretung Ostseebad Boltenhagen
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Entscheidung
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22.10.2020
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Erledigt
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Finanzausschuss der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen
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Vorberatung
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21.09.2020
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Erledigt
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Ausschuss für Schule, Kultur, Sport, Jugend, Senioren und Soziales der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen
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Vorberatung
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15.09.2020
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Das Land Mecklenburg-Vorpommern gewährt mit Unterstützung von Mitteln des Bundes Zuwendungen zur Förderung der digitalen Bildungsstruktur. Die Gesamtförderung für die Grundschule Boltenhagen beträgt 117.304,00,00 €. Die Mittel setzen sich aus einem Sockelbetrag in Höhe von 50.000,00 € und einem Schülersatz in Höhe von 340,00 € pro Kopf zusammen. Die Gemeinde Ostseebad Boltenhagen, als Schulträger wurde für die Antragstellung im Jahr 2020 vorgesehen. Die Umsetzung kann sich bis zum Jahr 2024 erstrecken.
Um die Fördermittel für den Aufbau der digitalen Infrastruktur zu erhalten, muss ein Förderantrag gestellt werden, welches das Medienbildungskonzept (MBK) der Grundschule Boltenhagen und den Medienentwicklungsplan (MEP) des Schulträgers enthält.
Das MBK der Grundschule Boltenhagen wurde bereits durch die Schulkonferenz und die Schulverwaltung beschlossen und ist als Anlage dem Beschluss beigefügt.
Die Gemeinde Ostseebad Boltenhagen hat mit der Erstellung des MEP die IKT-Ost AöR durch den eGo-MV beauftragt. Entsprechende Zuarbeiten wurden durch die Verwaltung und die Grundschule Boltenhagen getätigt. Die IKT-Ost hat entsprechend den Vorgaben des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur den MEP aufgestellt. Derzeit werden gerade Kostenschätzungen bei den Firmen für die Umsetzung eingeholt. Diese müssen im MEP noch ergänzt werden.
Der MEP ist als ein Prozess zu verstehen, der nicht mit der Erstellung endet, sondern auch dessen Umsetzung und Fortschreibung stetige Aufgabe bleibt und evaluiert werden muss.
Die Schnelllebigkeit in der digitalen Welt führt dazu, dass auch die finanziellen Aufwendungen mit den Anforderungen der Technik abzugleichen sind.
Für die jährlich entstehenden Folgekosten welche für die Wartung, Softwareaktualisierung, Ersatzbeschaffung etc. entstehen, muss die Gemeinde Ostseebad Boltenhagen, als Schulträger aufkommen. Die Folgekosten können derzeit noch nicht beziffert werden, da die Umsetzung noch nicht begonnen hat.
Nach Bestätigung des MEP kann die Antragstellung durch den Schulträger beim Landesförderinstitut M-V erfolgen.
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen:
Beschreibung (bei Investitionen auch Folgekostenberechnung beifügen - u.a. Abschreibung, Unterhaltung, Bewirtschaftung) | |
x | Finanzierungsmittel im Haushalt vorhanden. |
| durch Haushaltsansatz auf Produktsachkonto: |
| durch Mitteln im Deckungskreis über Einsparung bei Produktsachkonto: |
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| über- / außerplanmäßige Aufwendung oder Auszahlungen |
| unvorhergesehen und |
| unabweisbar und |
| Begründung der Unvorhersehbarkeit und Unabweisbarkeit (insbes. in Zeiten vorläufiger Haushaltsführung auszufüllen): |
Deckung gesichert durch | |
| Einsparung außerhalb des Deckungskreises bei Produktsachkonto: |
| |
| Keine finanziellen Auswirkungen. |
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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11,5 MB
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2
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(wie Dokument)
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1,1 MB
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3
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(wie Dokument)
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1,2 MB
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