Beschlussvorlage - SV Klütz/20/14724
Grunddaten
- Betreff:
-
Bestätigung des Medienentwicklungsplan (MEP) für die Regionale Schule Klütz
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Zentrale Dienste
- Bearbeiter:
- Mareen Tech
- Verfasser/Antragsteller:
- Tech, Mareen
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Stadtvertretung Klütz
|
Entscheidung
|
|
|
26.10.2020
| |||
●
Erledigt
|
|
Finanzausschuss der Stadt Klütz
|
Vorberatung
|
|
|
14.09.2020
| |||
●
Erledigt
|
|
Sozial- und Kulturausschuss der Stadt Klütz
|
Vorberatung
|
|
|
10.09.2020
| |||
●
Erledigt
|
|
Hauptausschuss der Stadt Klütz
|
Vorberatung
|
|
Sachverhalt
Sachverhalt:
Das Land Mecklenburg-Vorpommern gewährt mit Unterstützung von Mitteln des Bundes Zuwendungen zur Förderung der digitalen Bildungsstruktur. Die Gesamtförderung für die Regionale Schule Klütz beträgt 149.622,00 €. Die Mittel setzen sich aus einem Sockelbetrag in Höhe von 50.000,00 € und einem Schülersatz in Höhe von 340,00 € pro Kopf zusammen. Die Stadt Klütz, als Schulträger wurde für die Antragstellung im Jahr 2020 vorgesehen. Die Umsetzung kann sich bis zum Jahr 2024 erstrecken.
Um die Fördermittel für den Aufbau der digitalen Infrastruktur zu erhalten, muss ein Förderantrag gestellt werden, welches das Medienbildungskonzept (MBK) der Regionalen Schule und den Medienentwicklungplan (MEP) des Schulträgers enthält.
Das MBK der Regionalen Schule wurde bereits durch die Schulkonferenz und die Schulverwaltung beschlossen und ist als Anlage dem Beschluss beigefügt.
Die Stadt Klütz hat mit der Erstellung des MEP die IKT-Ost AöR durch den eGo-MV beauftragt. Entsprechende Zuarbeiten wurden durch die Verwaltung und die Regionale Schule getätigt. Die IKT-Ost hat entsprechend den Vorgaben des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur den MEP aufgestellt. Derzeit werden gerade Kostenschätzungen bei den Firmen für die Umsetzung eingeholt. Diese müssen im MEP noch ergänzt werden.
Der MEP ist als ein Prozess zu verstehen, der nicht mit der Erstellung endet, sondern auch dessen Umsetzung und Fortschreibung stetige Aufgabe bleibt und evaluiert werden muss.
Die Schnelllebigkeit in der digitalen Welt führt dazu, dass auch die finanziellen Aufwendungen mit den Anforderungen der Technik abzugleichen sind.
Für die jährlich entstehenden Folgekosten welche für die Wartung, Softwareaktualisierung, Ersatzbeschaffung etc. entstehen, muss die Stadt Klütz als Schulträger aufkommen. Die Folgekosten können derzeit noch nicht beziffert werden, da die Umsetzung noch nicht begonnen hat.
Nach Bestätigung des MEP kann die Antragstellung durch den Schulträger beim Landesförderinstitut M-V erfolgen.
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen:
Beschreibung (bei Investitionen auch Folgekostenberechnung beifügen - u.a. Abschreibung, Unterhaltung, Bewirtschaftung) | |
x | Finanzierungsmittel im Haushalt vorhanden. |
| durch Haushaltsansatz auf Produktsachkonto: |
| durch Mitteln im Deckungskreis über Einsparung bei Produktsachkonto: |
| |
| über- / außerplanmäßige Aufwendung oder Auszahlungen |
| unvorhergesehen und |
| unabweisbar und |
| Begründung der Unvorhersehbarkeit und Unabweisbarkeit (insbes. in Zeiten vorläufiger Haushaltsführung auszufüllen): |
Deckung gesichert durch | |
| Einsparung außerhalb des Deckungskreises bei Produktsachkonto: |
| |
| Keine finanziellen Auswirkungen. |
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
---|---|---|---|---|---|
1
|
(wie Dokument)
|
476,7 kB
|
|||
2
|
(wie Dokument)
|
2 MB
|
|||
3
|
(wie Dokument)
|
6 MB
|
|||
4
|
(wie Dokument)
|
1,3 MB
|