Beschlussvorlage - V Ziero/19/13841-1

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Für die Instandsetzung von Brücken gibt es die Möglichkeit Fördermittel einzuwerben. Möglich ist eine Zuwendung für „kleine touristische Infrastruktureinrichtungen“ über die Richtlinie für die Förderung der integrierten ländlichen Entwicklung (ILERL M-V).

 

2020 läuft diese Richtlinie aus. Eine Antragstellung ist zum jetzigen Zeitpunkt nicht mehr möglich. Eine Förderung kann frühestens mit der nächsten Förderperiode (voraussichtlich ab 2021/22) beantragt werden.

 

Die Förderquote beträgt in der noch laufenden Förderperiode 85 %. Die Höhe der Förderquote kann in der neuen Förderperiode abweichen.

 

Der Zustand der Brücke Nr. 12 in der Wischer Schlucht wurde bei der letzten Brückenprüfung als nicht mehr ausreichend eingestuft. Standsicherheit und Verkehrssicherheit sind beeinträchtigt. Eine umgehende Instandsetzung wurde empfohlen. Die geschätzten Baukosten für den Bau einer Metallbrücke (inkl. Abriss und Entsorgung der bestehenden Brücke) liegen bei 47.000,00 €. Planungskosten sind noch nicht enthalten.

 

Da Fördermittel frühestens im nächsten Jahr beantragt werden können, ist eine kurzfristige Instandsetzung nicht umsetzbar. Nach Abstimmung mit dem Bürgermeister wird der Bauhof die Brücke regelmäßig kontrollieren und so die Sicherheit gewährleisten, z.B. durch den Austausch maroder Bohlen.

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Zierow beschließt

  1. den Neubau der Brücke Nr. 12 unter Beantragung von Fördermitteln.
  2. die regelmäßige Kontrolle und Instandhaltung der Brücke Nr. 12 durch Gemeindemitarbeiter.

 

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Finanz. Auswirkung

 

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Anlagen

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