Beschlussvorlage - GV Bolte/20/14679

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Im Hauptausschuss am 29.06.2020 stellte Herr Christian Schmiedeberg den Antrag, die Betriebssatzung des Eigenbetriebes „Kurverwaltung Ostseebad Boltenhagen“ der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen vom 13.08.2018 anzupassen. Diesem Antrag wurde einstimmig zugestimmt.

 

Inhalt der Änderung ist die Vertretungsregelung der/des Kurdirektorin/Kurdirektors im Falle der Verhinderung in § 4 Absatz 3 der Satzung. Gegenwärtig sieht die Betriebssatzung die alleinige Vertretung des Eigenbetriebes (nach außen) durch die Kurdirektorin/den Kurdirektor vor. Bzw. für Teilbereiche jeweils verschiedene Vertreter.

 

Laut § 2 der Eigenbetriebsverordnung (EigVO M-V) vom 14. Juli 2017 erlässt die Gemeinde für jeden Eigenbetrieb eine Betriebssatzung. Die neue Regelung in der Betriebssatzung § 4 Absatz 3 soll wie folgt lauten:

 

Die Vertretung im Falle der Verhinderung der/des Betriebsleiterin/s nimmt die/der Leiter/in Marketing/PR wahr.“ 

 

Die Änderung ist in der anliegenden Neufassung farblich dargestellt.

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen beschließt, die Neufassung der Betriebssatzung des Eigenbetriebes „Kurverwaltung Ostseebad Boltenhagen“ der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen in der anliegenden Fassung.

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

Beschreibung (bei Investitionen auch Folgekostenberechnung beifügen - u.a. Abschreibung, Unterhaltung, Bewirtschaftung)

 

 

 

Finanzierungsmittel im Haushalt vorhanden.

 

durch Haushaltsansatz auf Produktsachkonto:

 

durch Mitteln im Deckungskreis über Einsparung bei Produktsachkonto:

 

 

über- / außerplanmäßige Aufwendung oder Auszahlungen

 

unvorhergesehen und

 

unabweisbar und

 

Begründung der Unvorhersehbarkeit und Unabweisbarkeit (insbes. in Zeiten vorläufiger Haushaltsführung auszufüllen):

 

 

Deckung gesichert durch

 

Einsparung außerhalb des Deckungskreises bei Produktsachkonto:

 

x

Keine finanziellen Auswirkungen.

 

 

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Anlagen

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