Mitteilungsvorlage - V Hokir/20/14637-1

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Die Gemeinde Hohenkirchen plant den Neubau eines Geh- und Radweges in der Ortslage Niendorf entlang der K19.

 

Einen Grundsatzbeschluss zum Ausbau des Radweges wurde durch die Gemeindevertretung am 30.01.2018 (GV Hoki/17/11958) gefasst.

 

Hierfür wird das Ing.- Büro Möller die Planung in der derzeitigen Planungsphase vorstellen.

 

Die Planung umfasst im Wesentlichen den Bau eines kombinierten Geh- und Radweges in der Ortslage Niendorf und einen Radweg Außerhalb der Ortslage Niendorf, beginnend am landwirtschaftlichen Betrieb kurz hinter dem Ortsausgang Niendorf, durch die Ortslage bis zur Anbindung an den vorhandenen Geh- und Radweg an der Landesstraße L01.

 

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Hohenkirchen beschließt, die Planungsleistung für den Neubau des Geh- und Radweges in der Ortslage Niendorf an das Ing.-Büro Möller aus Grevesmühlen zu vergeben.

Die Auftragsvergabe erfolgt phasenweise je nach Bereitstellung von Haushalts- und ggf. Fördermitteln.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

Beschreibung (bei Investitionen auch Folgekostenberechnung beifügen - u.a. Abschreibung, Unterhaltung, Bewirtschaftung)

 

 

x

Finanzierungsmittel im Haushalt vorhanden.

 

durch Haushaltsansatz auf Produktsachkonto:

 

durch Mitteln im Deckungskreis über Einsparung bei Produktsachkonto:

 

 

über- / außerplanmäßige Aufwendung oder Auszahlungen

 

unvorhergesehen und

 

unabweisbar und

 

Begründung der Unvorhersehbarkeit und Unabweisbarkeit (insbes. in Zeiten vorläufiger Haushaltsführung auszufüllen):

 

 

Deckung gesichert durch

 

Einsparung außerhalb des Deckungskreises bei Produktsachkonto:

 

 

Keine finanziellen Auswirkungen.

 

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