Beschlussvorlage - SV Klütz/20/14635

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Es ist beabsichtigt von der Stadt Klütz, für das vorhandene Tanklöschfahrzeug eine Ersatzbeschaffung vorzunehmen. Die öffentliche Ausschreibung für dieses Fahrzeug wurde bereits durch ein Ingenieur-Büro vorgenommen, ist jedoch auf Grund einer Vergabebeschwerde eines Bieters zu einem Vergabenachprüfverfahren durch die Vergabekammer Mecklenburg-Vorpommern gekommen. Die Vergabekammer Mecklenburg-Vorpommern hat mit Beschluss vom 26. Juni 2020 entschieden, dass das Vergabeverfahren in den Stand vor der Bekanntmachung zurückzusetzen ist. Gründe für diese Entscheidung der Vergabekammer sind bestehende Fehler im Vergabeverfahren durch das Ingenieur-Büro.

Aus diesem Grund ist es erforderlich, dass das Vergabeverfahren neu begonnen wird. Somit werden voraussichtlich bis zur Realisierung dieser Ersatzbeschaffung noch zwei bis drei Jahre vergehen.

 

Mittlerweile weist das vorhandene Tanklöschfahrzeug erhebliche Mängel auf und kann somit nicht mehr eingesetzt werden. Die Instandsetzung des vorhandenen Tanklöschfahrzeuges würde auf Grund eines Kostenvoranschlages der Firma Wandel & Partner ca. 15.500,00 Euro kosten. Weiterhin ist in der letzten Zeit die E-Anlage des Fahrzeuges ausgefallen. Die Instandsetzung der E-Anlage würden weitere Kosten verursachen.

Da das Fahrzeug auf Grund der vorhandenen Mängel nicht mehr Einsatzbereit ist und eine Beseitigung der bestehenden Mängel aus wirtschaftlichen Gründen nicht mehr zu vertreten ist. Daher ist eine vorübergehende Ersatzbeschaffung eines gebrauchten Tanklöschfahrzeuges erforderlich, um bei einem Brand in Bereichen der Stadt Klütz mit unzureichender Löschwasserversorgung und bei Gebäuden mit einer Reetbedachung einen unverzüglichen Löschangriff vortragen zu können. Das Tanklöschfahrzeug ist zur Gewährleistung des abwehrenden Brandschutzes in der Stadt Klütz dringend erforderlich.

Ferner bestehen auf Grund des nicht einsatzbereiten Tanklöschfahrzeuges erhebliche Defizite im Bereich der Gefahrenabwehr im Bereich der Stadt Klütz.

 

Die Eilbedürftigkeit liegt in diesem Fall vor, da eine ordentliche Beschlussfassung durch die Stadtvertretung der Stadt Klütz im Vorfeld nicht möglich war. Auf dieser Grundlage hat der Bürgermeister der Stadt Klütz die anliegende Eilentscheidung getroffen.

Durch den Fachbereich Bürgeramt des Amtes Klützer Winkel wurden entsprechende Angebote per E-Mail eingeholt.

Nach Auswertung der eingereichten Angebote wurde entschieden, das angebotene Fahrzeug der Firma Feuerwehrfahrzeuge Weber Trucks zum Beschaffungspreis in Höhe von 54.900,00 Euro zu beschaffen.

 

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Stadtvertretung der Stadt Klütz bestätigt, die Eilentscheidung des Bürgermeisters der Stadt Klütz zur Ersatzbeschaffung eines gebrauchten Tanklöschfahrzeuges für der Friewillige Feuerwehr Klütz.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

Beschreibung (bei Investitionen auch Folgekostenberechnung beifügen - u.a. Abschreibung, Unterhaltung, Bewirtschaftung)

 

 

 

Finanzierungsmittel im Haushalt vorhanden.

 

durch Haushaltsansatz auf Produktsachkonto:

 

durch Mitteln im Deckungskreis über Einsparung bei Produktsachkonto:

 

 

über- / außerplanmäßige Aufwendung oder Auszahlungen

X

unvorhergesehen und

 

unabweisbar und

 

Begründung der Unvorhersehbarkeit und Unabweisbarkeit (insbes. in Zeiten vorläufiger Haushaltsführung auszufüllen):

 

 

Deckung gesichert durch 02 12605 07140000-Projekt 073 (Erwerb eines TLF 4000)

 

Einsparung außerhalb des Deckungskreises bei Produktsachkonto:

 

 

Keine finanziellen Auswirkungen.

 

 

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Anlagen

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