Beschlussvorlage - SV Klütz/20/14626
Grunddaten
- Betreff:
-
Wegeverbindung zwischen Christinenfeld und dem Ostseebad Boltenhagen
hier: Grundsatzbeschluss zur Übernahme eines Weges
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bauwesen
- Bearbeiter:
- Maria Schultz
- Verfasser/Antragsteller:
- Maria Schultz
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bauausschuss der Stadt Klütz
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05.08.2020
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Erledigt
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Hauptausschuss der Stadt Klütz
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Erledigt
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Stadtvertretung Klütz
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17.08.2020
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Die Projekt GmbH Christinenfeld beginnt wahrscheinlich im Herbst 2020 mit der Erschließung des Baugebietes B- Plan Nr. 8 Christinenfeld. Die Entsorgung des Schmutzwassers erfolgt mittels einer Abwasserdruckleitung zur Kläranlage nach Boltenhagen. Die Lage der Leitung ist im beiliegenden Lageplan dargestellt. Die Abwasserdruckleitung wird auf privaten Grundstücken verlegt.
Bereits vor einigen Jahren gab es Pläne der Stadt Klütz und der Gemeinde Ostseebad Bol-tenhagen einen Rad- und Gehweg zwischen Christinenfeld und Boltenhagen zu schaffen. Dies Vorhaben konnte aus diversen Gründen nicht umgesetzt werden.
Durch die nun erforderliche Verlegung der Abwasserdruckleitung ergibt eine neue Möglichkeit zur Schaffung eines Rad- und Gehweges zwischen den beiden Ortslagen auf einer etwas veränderten Trasse.
Der Weg würde in wassergebundener Form in einer Breite von 3,5 m ausgebaut werden. Die Anlage des Weges erfolgt nach den üblichen technischen Ausbauparametern kostenfrei für die Stadt Klütz. Lediglich die Ackerüberfahrten müssen befestigt werden.
Die Gemeinde muss entscheiden, ob diese Wegetrasse gewünscht ist. Dann wäre ein ent-sprechender Erschließungsvertrag, mit dem Vorhabenträger abzuschließen. Inhaltlich würde der Vertrag regeln, dass der Vorhabenträger den Weg einschließlich aller begleitenden Maß-nahmen und Planungen herstellt und nach Abnahme kostenfrei an die Stadt Klütz übergibt. Der erforderliche Grunderwerb von den Privateigentümer wurde von dem Vorhabenträger bereits geklärt. Entsprechende Zustimmungen oder Bauerlaubnisverträge liegen vor.
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Die Stadtvertretung der Stadt Klütz beschließt,
- Der Weg zwischen den Ortslagen Christinenfeld über Wichmannsdorf nach Boltenhagen soll als öffentlicher Geh- und Radweg angelegt werden.
- Der Bau des Weges erfolgt zu Lasten der Projekt GmbH Christinenfeld. Dazu ist ein entsprechender Erschließungsvertrag abzuschließen.
Der Weg wird nur als öffentlicher Weg gebaut und übernommen, sofern die Gemeinde Ostseebad Boltenhagen auf dem Territorium der Gemeinde ebenso verfährt, so dass eine Durchgängigkeit des Weges erreicht ist.
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen:
Beschreibung (bei Investitionen auch Folgekostenberechnung beifügen - u.a. Abschreibung, Unterhaltung, Bewirtschaftung) | |
Nein erst als Folgekosten für die Instandhaltung | |
| Finanzierungsmittel im Haushalt vorhanden. |
| durch Haushaltsansatz auf Produktsachkonto: |
| durch Mitteln im Deckungskreis über Einsparung bei Produktsachkonto: |
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| über- / außerplanmäßige Aufwendung oder Auszahlungen |
| unvorhergesehen und |
| unabweisbar und |
| Begründung der Unvorhersehbarkeit und Unabweisbarkeit (insbes. in Zeiten vorläufiger Haushaltsführung auszufüllen):
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Deckung gesichert durch | |
| Einsparung außerhalb des Deckungskreises bei Produktsachkonto: |
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| Keine finanziellen Auswirkungen. |
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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1,8 MB
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