Beschlussvorlage - SV Klütz/20/14562
Grunddaten
- Betreff:
-
Beschluss über die Kostenspaltung und Abschnittsbildung für die Erhebung von Beiträgen
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bauwesen
- Bearbeiter:
- Marie Frewell
- Verfasser/Antragsteller:
- Sellmann
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bauausschuss der Stadt Klütz
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Vorberatung
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05.08.2020
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Erledigt
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Hauptausschuss der Stadt Klütz
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Vorberatung
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Erledigt
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Stadtvertretung Klütz
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Entscheidung
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17.08.2020
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Die Stadt Klütz realisierte in Grundshagen (entlang der Dorfstraße) die Erneuerung des Gehweges und begleitend dazu die Erneuerung der Straßenbeleuchtung. Der Bauanfang befindet sich im Bereich der ersten rechtseitigen Wohnbebauung an der K 12 von Klütz kommend. Der Ausbaubereich erstreckt sich über die Ortslage bis zur letzten Wohnbebauung am Ortsausgang in Richtung Elmenhorst. Die Baumaßnahmen erstreckt sich somit nicht auf die gesamte Länge der Dorfstraße, sodass ein Abschnittbildungsbeschluss erforderlich ist (§ 4 Straßenbaubeitragssatzung der Stadt Klütz).
Da diese Maßnahme nur die Teileinrichtungen Gehweg und Straßenbeleuchtung umfasst, ist für die Erhebung von Straßenbaubeiträgen auch eine Kostenspaltung vorzunehmen (§ 6 Straßenbaubeitragssatzung der Stadt Klütz).
Der Beschluss ist somit erforderlich, um die Ausbaumaßnahme beitragsrechtlich abrechnen zu können und andererseits die sachliche Beitragspflicht herzustellen.
Auch nach Abschaffung der Straßenbaubeiträge in Mecklenburg- Vorpommern besteht für diese Ausbaumaßnahme eine Beitragserhebungspflicht, da diese vor dem Stichtag 01.01.2018 begonnen wurde (§§ 8, 8 a Kommunalabgabegesetz Mecklenburg-Vorpommern).
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen:
Beschreibung (bei Investitionen auch Folgekostenberechnung beifügen - u.a. Abschreibung, Unterhaltung, Bewirtschaftung) | |
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| Finanzierungsmittel im Haushalt vorhanden. |
| durch Haushaltsansatz auf Produktsachkonto: |
| durch Mitteln im Deckungskreis über Einsparung bei Produktsachkonto: |
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| über- / außerplanmäßige Aufwendung oder Auszahlungen |
| unvorhergesehen und |
| unabweisbar und |
| Begründung der Unvorhersehbarkeit und Unabweisbarkeit (insbes. in Zeiten vorläufiger Haushaltsführung auszufüllen):
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Deckung gesichert durch | |
| Einsparung außerhalb des Deckungskreises bei Produktsachkonto: |
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| Keine finanziellen Auswirkungen. |
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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476,4 kB
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