Mitteilungsvorlage - GV Hokir/20/14581

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Sachverhalt

Sachverhalt:

Gemäß § 20 GemHVO-Doppik hat der Bürgermeister die Gemeindevertretung oder einen von ihr bestimmten Ausschuss zum 30. Juni des Haushaltsjahres über den Haushaltsvollzug zu unterrichten.

 

Erläuterungen, insbesondere zu Anpassungen bei den für das Jahr 2020 zu erwartenden geringeren Steuereinnahmen aufgrund der Corona-Pandemie:

 

Erträge aus Steuern und ähnlichen Abgaben

Bei der Steuerschätzung bestehen gegenwärtig weiterhin große Unsicherheiten. Insbesondere die Auswirkungen der Corona bedingten Maßnahmen auf die Wirtschaft sowie Stundungsanträge und weitere Herabsetzungen der Vorauszahlungen bleiben weiter abzuwarten.

Somit stellt die Beurteilung der Einnahmen aus Gewerbesteuern lediglich eine Momentaufnahme dar, wonach derzeit keine Anpassungen des Solls erforderlich sind.

 

Steuern und ähnliche Abgaben

-          Mindererträge von 34,5 TEUR Gemeindeanteil an der Einkommenssteuer sowie von 3,8 TEUR Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer

gemäß Schreiben des Innenministeriums MV vom 10. Juni 2020 „Hinweise zum kommunalen Finanzausgleich 2020“

-          Mehrerträge von voraussichtlich 84,5 TEUR an Zweitwohnungssteuer!
Dies resultiert aus der Umsetzung der Satzungsänderung aus 2016 (Anhebung auf 5,70 €/qm). Es erfolgt in diesem Jahr die zurückliegende Veranlagung (4 Jahre)
2016-2020.

-          Keine Veränderung nach derzeitigem Stand bei den Erträgen aus Gewerbesteuer

 

Unter Berücksichtigung von lediglich 1 Herabsetzung der Gewerbesteuervorauszahlungen im Zeitraum März bis Mai liegt das aktuelle SOLL bei der Gewerbesteuer bei 390,5 T€.

 

Stundungen aufgrund der Corona Pandemie (Stand 10.06.2020)

Es ist lediglich 1 Antrag auf Stundung eingegangen. Dieser hatte sich dann aber durch Zahlung erledigt.

 

Investitionsübersicht

Der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit valutiert per 30.06. bei – 555,6 T€.

Demnach übersteigen die Auszahlungen bei weitem die Einzahlungen, wonach theoretisch eine Kreditaufnahme in entsprechender Höhe erforderlich wäre.

Dem ist aber nicht so, da noch der Eingang an Fördermitteln für den Radwegebau Gramkow-Beckerwitz in Höhe von insgesamt 810 T€ bis Ende des Jahres erwartet wird.

 

Ein Nachtrag ist aus derzeitiger Sicht nicht erforderlich.

 

Reduzieren

Anlagen

Loading...