Beschlussvorlage - GV Hokir/20/14585

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Mit Beschluss vom 18.07.2017 hat die Gemeindevertretung entschieden, den zum größten Teil unbefestigten ländlichen Weg zwischen Wohlenhagen in Richtung Bössow bis zur Gemeindegrenze als Betonspurbahn grundhaft zu erneuern.

 

Das Vorhaben ist mit Gesamtausgaben in Höhe von 553.193,20 EUR veranschlagt.

Zur Gegenfinanzierung sind davon 65 % Zuwendung gem. der Richtlinie für die Förderung der integrierten ländlichen Entwicklung (ILERL M-V) beantragt.
Anmerkung:
Sowohl für eine Förderung in 2019 als auch in 2020 wurde der Antrag nicht berücksichtigt.

 

Für die verbleibenden 35 % hat die Gemeinde in 2018, in 2019 und in 2020 eine Kofinanzierungshilfe beantragt.

Die Höhe der Kofinanzierungshilfe ist abhängig von der Leistungsfähigkeit des Antragsstellers. Die dauernde Leistungsfähigkeit der Gemeinde Hohenkirchen wird bei RUBIKON als „eingeschränkt“ eingeschätzt, so dass 60 % als Kofihilfe theoretisch möglich wären.

 

Zahlenmäßig stellt sich die Finanzierung wie folgt dar:

 

      553.193,20 EUR  Gesamtkosten

./.   359.575,58 EUR  ILERL-Förderung (= Hauptförderung)

./.   116.170,57 EUR  Kofinanzierungshilfe

=      77.447,05 EUR verbleibender Eigenanteil der Gemeinde

 

Über die Vergabe von Kofinanzierungshilfen entscheidet ein interministeriell besetzter Vergaberat. Der Vergaberat tagt in der Regel zweimal im Jahr.

 

Auf der Sitzung des Vergaberates am 30.06.2020 wurde der Antrag zum wiederholten Male abgelehnt. (Begründung: aufgrund des begrenzt zur Verfügung stehenden Finanzvolumens erfolgte keine Votierung)

 

Nun gibt es verschiedene Möglichkeiten der weiteren Vorgehensweise:

 

Möglichkeit 1:

Die Gemeinde könnte sich dafür entscheiden, dass für die Maßnahme zwar ILERL-Fördermittel für 2021 beantragt werden, aber eine Kofinanzierungshilfe wird nicht beantragt.

 

 

 

 

 

In der Konsequenz bedeutet dieses, dass die Gemeinde die nicht durch ILERL-Fördermittel gedeckten Kosten allein tragen müsste.

 

Zahlenmäßig stellt sich die Finanzierung dann wie folgt dar:

 

      553.193,20 EUR  Gesamtkosten

./.   359.575,58 EUR  ILERL-Förderung (= Hauptförderung)

=   193.617,62 EUR verbleibender Eigenanteil der Gemeinde

 

Sollte sich die Gemeinde für diese Möglichkeit entscheiden, wird ein entsprechender ILERL-Förderantrag fristgerecht zum 30.09.2020 gestellt.

 

 

Möglichkeit 2:

Die Gemeinde könnte sich aber auch dafür entscheiden, dass für die Maßnahme ILERL-Fördermittel für 2021 beantragt werden; zusätzlich wird aber auch eine Kofinanzierungshilfe beantragt.

 

Diese Möglichkeit birgt die Gefahr, dass zum Stichtag der ILERL-Bewertung am 30.10.2020 noch keine Entscheidung des Kofihilfe-Vergaberates vorliegt, denn wann und ob der Vergaberat in 2020 noch einmal tagt, ist ungewiss. 

Anmerkung:

Selbstverständlich kann die Gemeinde immer wieder einen Kofinanzierungshilfeantrag stellen; ob die Entscheidung des Vergaberates dann eine andere sein wird (zumal bereits dreimal der Antrag abgelehnt wurde), ist fraglich.

 

Sollte zum ILERL-Bewertungsstichtag am 30.10. keine Vergaberatsentscheidung vorliegen, gilt die Finanzierung im ILERL-Antrag als nicht gesichert.

Der ILERL-Antrag wird für eine Förderung in 2021 nicht berücksichtigt.

 

Sollte sich die Gemeinde für diese Möglichkeit entscheiden, wird ein entsprechender ILERL-Förderantrag fristgerecht zum 30.09.2020 gestellt. Zeitgleich wird eine Kofinanzierungshilfe beim Innenministerium beantragt.

 

 

Möglichkeit 3

Die Gemeinde könnte sich dafür entscheiden, die Maßnahme in dieser Form nicht durchzuführen, d.h. es werden keine Fördermittel mehr beantragt.

 

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Hohenkirchen beschließt wie folgt:
 

1)      Das Vorhaben „Ausbau des ländlichen Weges von Wohlenhagen in Richtung Bössow“ wird in der vorliegenden Planung  durchgeführt.
 

2)      Die Finanzierung erfolgt mit Hilfe einer Zuwendung gem. der ILERL M-V.
Es ist ein entsprechender Förderantrag bis zum 30.09.2020 zu stellen.
 

3)      Eine Kofinanzierunghilfe wird nicht beantragt.

 

 

 

 

 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

Beschreibung (bei Investitionen auch Folgekostenberechnung beifügen - u.a. Abschreibung, Unterhaltung, Bewirtschaftung)

 

 

X

Finanzierungsmittel im Haushalt vorhanden.

X

durch Haushaltsansatz auf Produktsachkonto:

 

durch Mitteln im Deckungskreis über Einsparung bei Produktsachkonto:

 

 

über- / außerplanmäßige Aufwendung oder Auszahlungen

 

unvorhergesehen und

 

unabweisbar und

 

Begründung der Unvorhersehbarkeit und Unabweisbarkeit (insbes. in Zeiten vorläufiger Haushaltsführung auszufüllen):

 

 

Deckung gesichert durch

 

Einsparung außerhalb des Deckungskreises bei Produktsachkonto:

 

 

keine finanziellen Auswirkungen.

 

 

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Anlagen

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