Beschlussvorlage - SV Klütz/20/14562

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Die Stadt Klütz realisierte in Grundshagen (entlang der Dorfstraße) die Erneuerung des Gehweges und begleitend dazu die Erneuerung der Straßenbeleuchtung. Der Bauanfang befindet sich im Bereich der ersten rechtseitigen Wohnbebauung an der K 12 von Klütz kommend. Der Ausbaubereich erstreckt sich über die Ortslage bis zur letzten Wohnbebauung am Ortsausgang in Richtung Elmenhorst. Die Baumaßnahmen erstreckt sich somit nicht auf die gesamte Länge der Dorfstraße, sodass ein Abschnittbildungsbeschluss erforderlich ist (§ 4 Straßenbaubeitragssatzung der Stadt Klütz).

Da diese Maßnahme nur die Teileinrichtungen Gehweg und Straßenbeleuchtung umfasst, ist für die Erhebung von Straßenbaubeiträgen auch eine Kostenspaltung vorzunehmen (§ 6 Straßenbaubeitragssatzung der Stadt Klütz).

Der Beschluss ist somit erforderlich, um die Ausbaumaßnahme beitragsrechtlich abrechnen zu können und andererseits die sachliche Beitragspflicht herzustellen.

Auch nach Abschaffung der Straßenbaubeiträge in Mecklenburg- Vorpommern besteht für diese Ausbaumaßnahme eine Beitragserhebungspflicht, da diese vor dem Stichtag 01.01.2018 begonnen wurde (§§ 8, 8 a Kommunalabgabegesetz Mecklenburg-Vorpommern).

 

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

Die Stadtvertretung der Stadt Klütz beschließt die Kostenspaltung und die Abschnittsbildung für die Erneuerung des Gehweges und der Straßenbeleuchtung für den Abschnitt wie in der Flurkarte in der Anlage dargestellt.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

Beschreibung (bei Investitionen auch Folgekostenberechnung beifügen - u.a. Abschreibung, Unterhaltung, Bewirtschaftung)

 

 

 

Finanzierungsmittel im Haushalt vorhanden.

 

durch Haushaltsansatz auf Produktsachkonto:

 

durch Mitteln im Deckungskreis über Einsparung bei Produktsachkonto:

 

 

über- / außerplanmäßige Aufwendung oder Auszahlungen

 

unvorhergesehen und

 

unabweisbar und

 

Begründung der Unvorhersehbarkeit und Unabweisbarkeit (insbes. in Zeiten vorläufiger Haushaltsführung auszufüllen):

 

 

Deckung gesichert durch

 

Einsparung außerhalb des Deckungskreises bei Produktsachkonto:

 

 

Keine finanziellen Auswirkungen.

 

 

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Anlagen

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