Beschlussvorlage - GV Bolte/20/14545
Grunddaten
- Betreff:
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Beschluss über den geänderten Verlauf der Dünenpromenade und den landseitigen Standort der DLRG-Häuser
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Kurverwaltung Boltenhagen
- Bearbeiter:
- Claudia Hörl
- Verfasser/Antragsteller:
- Hörl, Claudia
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Gemeindevertretung Ostseebad Boltenhagen
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Entscheidung
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11.06.2020
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Gestoppt
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Ausschuss für Gemeindeentwicklung, Bau, Verkehr und Umwelt der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen
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Vorberatung
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Im Rahmen des Neubaus Dünenpromenade haben sich bei der Erstellung der Ausführungspläne durch das begleitende Ingenieurbüro b&o Änderungen bei den Standorten der DLRG-Häuser und Verschiebungen beim Verlauf der Dünenpromenade ergeben, die das Stellen eines neuen Bauantrages beim Landkreis erforderlich machen. Bei einer Beratung am 08.01.2020 beim Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt (StALU) wurde darauf verwiesen, dass aus küstenschutztechnischer Sicht die bislang beantragten und auch genehmigten Standorte der DLRG-Häuser seeseitig der Dünenpromenade nicht gebaut werden können, sondern eine Verlegung landseitig der Dünenpromenade erfolgen muss. Dabei wurde auf den Vorbehalt in der wasserrechtlichen Genehmigung verwiesen, dass vor Beginn des Baus die Ausführungspläne vorzulegen sind.
Der Planer hat dementsprechend die Ausführungspläne angepasst und diese an StALU und den beteiligten Behörden zugesandt. Seitens des Landkreises wurde darauf hingewiesen, dass diese Änderungen dazu führen, dass ein neuer Bauantrag gestellt werden muss. Durch das Ingenieurbüro sind nun die überarbeiteten Ausführungspläne mit dem Landkreis abgestimmt und alle Unterlagen für die Neustellung des Bauantrages angefertigt worden.
Im Rahmen der Kurbetriebsausschusssitzung am 28.05.2020 wurde von den Ausschussmitgliedern die Frage aufgeworfen, welche Farben für die DLRG- und Strandkorbvermieterhäuser bei der Fassade möglich sind. Die Ausschussmitglieder waren sich darüber einig, dass für die DLRG-Häuser die Farbe Weiss und für die Strandkorbvermieterhäuser abwechselnde Farben genommen werden sollten, je nachdem, was die Farbpalette hier hergeben würde. In der heutigen Präsentation des Ingenieurbüros sind alle RAL-Farben für die Fassade dargestellt, die in Frage kommen würden. Seitens des Ingenieurbüros war der Vorschlag gemäß den Hausplänen, also in Hellblau bzw. Hellgelb.
Anfang April 2020 wurde der Kurverwaltung angezeigt, dass aus Sicht des Abwasserzweckverbandes eine Wasserversorgung wohl doch möglich wäre, obwohl bereits in 2019 nach Abstimmungen des Ingenieurbüros mit dem Abwasserzweckverband dies eher abgelehnt wurde. Am 23.04.2020 kam es zu einer Vor-Ort-Begehung und dabei wurden noch einmal ausführlich die zur Verfügung stehenden Möglichkeiten einer Sommerversorgung der Häuser mit Trink- und Abwasser überdacht. Da immer eine Leitungsverlegung an der Dünenpromenade aus hydrologisch / bakteriologischer Sicht bei oberirdisch verlegten Leitungen; die gemäß wasserbehördlicher Genehmigung nur zugelassen wird, notwendig wäre, wäre es im Anwendungsfall keine Trinkwasserversorgung, sondern nur eine Brauchwasserversorgung für den Sommerbetrieb. Da aber keiner ausschließen kann, dass die Brauchwasserversorgung als Trinkwasser genutzt wird, wird es keine zuständige Behörde geben, die eine Zulassung einer Leitungsführung, die der Bauherr realisieren müsste, erteilt. Die einschlägigen Vorschriften lassen eine oberirdisch verlegte Trinkwasserversorgung nicht zu.
Nach Begehung der Bautrasse ist einvernehmlich festgehalten worden, dass keine Versorgungsleitungen für TW und SW zu den Strand- und DLRG Häusern vorgesehen werden.
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung Ostseebad Boltenhagen stimmt dem geänderten Verlauf der Dünenpromenade und den landseitigen Standorten der DLRG-Häuser zu. Das Ingenieurbüro wird beauftragt einen entsprechend geänderten Bauantrag beim Landkreis einzureichen.
Die Gemeindevertretung stimmt dem Farbvorschlag des Ingenieurbüros oder dem der Kurbetriebsausschussmitgliedern zu / nicht zu.
Auf eine Wasserversorgung wird aus oben genannten Gründen verzichtet.