Beschlussvorlage - GV Bolte/20/14510
Grunddaten
- Betreff:
-
Satzung über die 7. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2a der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen
- Abstimmung zu Festsetzungsvarianten -
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bauwesen
- Bearbeiter:
- Carola Mertins
- Verfasser/Antragsteller:
- Schultz, Maria
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Gemeindeentwicklung, Bau, Verkehr und Umwelt der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen
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09.06.2020
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Erledigt
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Gemeindevertretung Ostseebad Boltenhagen
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25.06.2020
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Für die Diskussion zur Erörterung der Festsetzungen für den Bereich des Hotels „John Brinkmann“ werden folgende Unterlagen genutzt:
- Plankarten
- Bestand,
- Variante 1, Zielsetzung als SO Gebiet und straßenbegleitend zum Goethehain als MI Gebiet unter Berücksichtigung bisheriger Baugrenzen mit Überschneidungen zum heute geltenden Gehölzbestand,
- Variante 2, Zielsetzung Hotel als SO Gebiet und straßenbegleitend zum Goethehain als MI Gebiet mit erweiterter Baugrenze unter Berücksichtigung der Anforderungen des Gehölzschutzes,
- Variante 3, ausschließlich SO Gebiet zur Sicherung des Hotels,
Text, Teil B.
Es werden Vorschläge für textliche Festsetzungen für ein SO Gebiet „Hotel und touristische Infrastruktur“ sowie ein Mischgebiet als Anlage beigefügt.
Die Festsetzungen könnten entweder allein oder im Zusammenwirken innerhalb des Teilbereiches genutzt werden.
Bei der Festsetzung des Sondergebietes für das Hotel und touristische Infrastruktur würde das Ziel der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen zur dauerhaften Sicherung des Hotels gewährleistet werden können. Sollte es zur Festsetzung eines MI Gebietes kommen, wäre planungsrechtlich die Sicherung des Hotelstandortes nicht dauerhaft gegeben.
Im Zusammenhang mit der beabsichtigten planungsrechtlichen Regelung für diesen Bereich und für den Gesamtplan wäre die Vorgehensweise zur planungsrechtlichen Regelung für Zweitwohnungen und Ferienwohnungen festzulegen. Bisher wird im Vorschlag für den Teilbereich davon ausgegangen, dass die Zulässigkeit von Zweitwohnungen ausgeschlossen wird; hingegen Ferienwohnungen im Rahmen der Anwendungsmöglichkeiten des § 6 BauNVO für das Mischgebiet zulässig bleiben. Zusätzlich könnte geregelt werden, dass Ferienwohnungen nur ausnahmsweise zugelassen werden oder gänzlich ausgeschlossen werden. Grundlage für die planungsrechtlichen Festsetzungen sollten die Leitlinien der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen bleiben.
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen:
Beschreibung (bei Investitionen auch Folgekostenberechnung beifügen - u.a. Abschreibung, Unterhaltung, Bewirtschaftung) | |
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| Finanzierungsmittel im Haushalt vorhanden. |
| durch Haushaltsansatz auf Produktsachkonto: |
| durch Mitteln im Deckungskreis über Einsparung bei Produktsachkonto: |
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| über- / außerplanmäßige Aufwendung oder Auszahlungen |
| unvorhergesehen und |
| unabweisbar und |
| Begründung der Unvorhersehbarkeit und Unabweisbarkeit (insbes. in Zeiten vorläufiger Haushaltsführung auszufüllen):
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Deckung gesichert durch | |
| Einsparung außerhalb des Deckungskreises bei Produktsachkonto: |
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| Keine finanziellen Auswirkungen. |
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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202,2 kB
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2
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2,9 MB
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4
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5
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(wie Dokument)
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2,4 MB
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