Beschlussvorlage - GV Bolte/20/14454
Grunddaten
- Betreff:
-
ländlicher Wegeausbau vom Ortsausgang Redewisch bis zur Gemarkungsgrenze Niederklütz
hier: Grundsatzbeschluss
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bauwesen
- Bearbeiter:
- Sandra Pettkus
- Verfasser/Antragsteller:
- Sandra Pettkus
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Gemeindeentwicklung, Bau, Verkehr und Umwelt der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen
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26.05.2020
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Erledigt
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Gemeindevertretung Ostseebad Boltenhagen
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25.06.2020
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Um für den avisierten Ausbau des ländlichen Weges vom Ortsausgang Redewisch bis zur Gemarkungsgrenze Niederklütz Fördermittel einzuwerben, bedarf es einer Entwurfsplanung und Kostenschätzung (Leistungsphasen 1-2).
Für die Erstellung der Planungsunterlagen ist ein entsprechendes Ingenieurbüro zu beauftragen, dazu wird die Verwaltung entsprechend des Vergabegesetzes MV eine Planerausschreibung durchführen.
Nach Wertung der vorliegenden Angebote könnte der Bürgermeister den Auftrag an den Bieter mit dem wirtschaftlichsten Angebot erteilen. Die Verwaltung empfiehlt die stufenweise Beauftragung der Planungsleistungen, so soll vermeiden, sich bereits im Stadium der Vorplanungen für alle Leistungsphasen zu binden. Für den Fall einer Weiterbeauftragung nach der Stufe 1 (LPH 1-2), können weitere für die Planung notwendige Stufen abgerufen werden. Ein Rechtsanspruch auf Beauftragung weiterer Leistungsstufen besteht nicht. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die Leistungen der weiteren Leistungsstufen zu erbringen, wenn der Auftraggeber sie ihm überträgt. Aus der stufenweisen Beauftragung kann der Auftragnehmer keine Erhöhung seines Honorars ableiten.
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen beschließt:
- den Ausbau des ländlichen Weges vom Ortsausgang Redewisch bis zur Gemarkungsgrenze Niederklütz
- für die Realisierung der Baumaßnahme werden Fördermittel eingeworben
- für die notwendigen Planungsunterlagen ist ein entsprechendes Ingenieurbüro zu beauftragen, dazu wird die Verwaltung entsprechend des Vergabegesetzes MV eine Planerausschreibung durchführen
- der Bürgermeister wird ermächtigt einen Stufenvertrag mit dem wirtschaftlichsten Bieter abzuschließen
- die finanziellen Mittel werden im Haushaltplan 2020/2021 bereitgestellt
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen:
Beschreibung (bei Investitionen auch Folgekostenberechnung beifügen - u.a. Abschreibung, Unterhaltung, Bewirtschaftung) | |
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| Finanzierungsmittel im Haushalt vorhanden. |
X | durch Haushaltsansatz auf Produktsachkonto: 54101 – 09600000-058 |
| durch Mitteln im Deckungskreis über Einsparung bei Produktsachkonto: |
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| über- / außerplanmäßige Aufwendung oder Auszahlungen |
| unvorhergesehen und |
| unabweisbar und |
| Begründung der Unvorhersehbarkeit und Unabweisbarkeit (insbes. in Zeiten vorläufiger Haushaltsführung auszufüllen):
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Deckung gesichert durch | |
| Einsparung außerhalb des Deckungskreises bei Produktsachkonto: |
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X | finanziellen Auswirkungen. Voraussichtlich Fördermittel |
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Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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3,7 MB
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