Beschlussvorlage - GV Bolte/20/14416

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen hat am 14.03.2019 die Aufstellung der 2. vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes Nr. 22a beschlossen. Die Aufstellung der 2. vereinfachten Änderung erfolgt nach den Bestimmungen des § 13 BauGB im vereinfachten Verfahren.

 

Mit der 2. vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes Nr. 22a beabsichtigt die Gemeinde Ostseebad Boltenhagen, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung eines Kassenhäuschens (Verwaltungseinrichtung) im Einfahrtbereich des Wohnmobilparks zu schaffen. Zur Bewirtschaftung des Wohnmobilparks wurde diese bauliche Anlage bereits vor längerer Zeit errichtet. Diese erforderliche Anlage soll nun auch Gegenstand der 2. vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes Nr. 22a werden.

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen hat am 24.10.2019 den Entwurf der 2. vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes Nr. 22a einschließlich der Begründung gebilligt und zur öffentlichen Auslegung bestimmt. Die öffentliche Auslegung wurde am 29.01.2020 ortsüblich im Amtsblatt des Amtes Klützer Winkel bekannt gemacht und fand zwischen dem 07.02.2020 und dem 10.03.2020 im Bauamt der Gemeinde statt. Zeitgleich wurden auch die Behörden sowie die Träger öffentlicher Belange beteiligt. Von Seiten der Öffentlichkeit wurden keine Stellungnahmen abgegeben. Eine Änderung der Planung ergab sich aus den vorgebrachten Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange nicht.

 

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen beschließt:

 

  1. Die Gemeinde hat die während der Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange vorgebrachten Stellungnahmen mit folgendem Ergebnis geprüft: s. Anlage. Die Anlage ist Bestandteil des Beschlusses.

2. Der Bürgermeister wird beauftragt, den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange, die Stellungnahmen vorgebracht haben, das Abwägungsergebnis mitzuteilen.

3. Die Gemeindevertretung beschließt die 2. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes
Nr. 22a "Campingplatz - Ost", bestehend aus dem Teil A Planzeichnung und dem Teil B Text, gemäß § 10 BauGB i. V. m. § 13 BauGB als Satzung.

4. Die Begründung wird gebilligt.

5. Der Bürgermeister wird beauftragt, die Satzung ortsüblich bekannt zu machen.

 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

Beschreibung (bei Investitionen auch Folgekostenberechnung beifügen - u.a. Abschreibung, Unterhaltung, Bewirtschaftung)

 

 

 

Finanzierungsmittel im Haushalt vorhanden.

 

durch Haushaltsansatz auf Produktsachkonto:

 

durch Mitteln im Deckungskreis über Einsparung bei Produktsachkonto:

 

 

über- / außerplanmäßige Aufwendung oder Auszahlungen

 

unvorhergesehen und

 

unabweisbar und

 

Begründung der Unvorhersehbarkeit und Unabweisbarkeit (insbes. in Zeiten vorläufiger Haushaltsführung auszufüllen):

 

 

Deckung gesichert durch

 

Einsparung außerhalb des Deckungskreises bei Produktsachkonto:

 

x

Keine finanziellen Auswirkungen.

 

 

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Anlagen

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