Beschlussvorlage - GV Bolte/20/14386

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Mit dem anliegenden Schreiben wird die Änderung der Art der Nutzung von Wohnen zu Ferienwohnen im Geltungsbereich des Bebauungsplan Nr. 2c „Reitstall“ der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen beantragt. Mit dem Ziel, die Ferienwohnungen in den mehrgeschossigen Wohngebäuden entlang der Ostseeallee zu legalisieren. Die beantragte Änderung widerspricht jedoch den Leitlinien zum Umgang mit den Ferienwohnungen in der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen. Demnach sollen mehrgeschossige Wohngebäude dem Dauerwohnen vorbehalten bleiben.

 

Bei Zustimmung der begehrten Bauleitplanänderung bedarf es des Abschlusses eines städtebaulichen Vertrages. Darin wird u. a. die Kostenübernahme aller anfallenden Kosten durch den Antragsteller geregelt. Ein Planungsbüro ist festzulegen bzw. zu empfehlen.   

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung Boltenhagen beschließt dem Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2c „Reitstall“  gemäß beigefügtem Antrag nicht stattzugeben.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

Keine, da Kostenübernahmeerklärung durch städtebaulichen Vertrag geregelt wird;

 

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Anlagen

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