Beschlussvorlage - AA Amt/20/14450

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Das Amt Klützer Winkel befasst sich aus aktuellem Anlass mit der Aufgabenwahrnehmung der Überwachung des ruhenden Verkehrs in den amtsangehörigen Gemeinden. Diese Aufgabe gehört zum übertragenen Wirkungskreis und ist durch die örtliche Ordnungsbehörde des Amtes Kützer Winkel wahrzunehmen. Die unterschiedlichen räumlichen und touristischen Strukturen der Gemeinden wirken sich ebenfalls auf die Überwachung des ruhenden Verkehrs aus. Aktuell sind im Amt Klützer Winkel vier Verkehrsüberwacher*innen mit einer wöchentlichen Arbeitszeit von 30 Stunden beschäftigt (Fachbereich Bürgeramt). Die Personal- und Sachkosten werden über die Amtsumlage von allen Gemeinden getragen.

Bisher hat nur die Gemeinde Ostseebad Boltenhagen für die Saison der Gemeinde (1. Mai bis 31. Oktober) einen öffentlich-rechtlichen Vertrag abgeschlossen, um eine Verkehrsüberwacher*in täglich für die Gemeinde einzusetzen. Die Personalkosten werden durch die Gemeinde unter Anrechnung der Hälfte der Einnahmen aus den Verwarngeldern getragen.

 

Nunmehr hat die Gemeinde Ostseebad Boltenhagen den Wunsch geäußert, weitere Verkehrsüberwacher*innen in der Gemeinde saisonal einsetzen zu wollen, um eine höhere Qualität in der Überwachung des ruhenden Verkehrs zu erreichen. Auch die Gemeinde Hohenkirchen und Gemeinde Zierow wünschen eine Überwachung angepasst auf die Bedürfnisse der Gemeinde. So hat zum Beispiel die Gemeinde Hohenkirchen oftmals in den Abendstunden einen erhöhten Überwachungsbedarf im ruhenden Verkehr.

 

Daher hat das Amt Klützer Winkel geprüft, wie ein bedarfsgerechter Einsatz der Verkehrsüberwacher*innen möglich ist. Im Ergebnis ist festgestellt worden, dass die Gemeinden ihre Personalbedarfe anmelden sollten. Sodann sind mit den Gemeinden öffentlich-rechtliche Verträge abzuschließen und entsprechendes Personal einzustellen.

Die Gemeinde trägt durch den öffentlich-rechtlichen Vertrag die Personal- und Sachkosten (Diensthandy, Dienstfahrzeug, Dienstbekleidung etc.) und erhält die Verwarngelder aus der Gemeinde abzgl. einer Fallpauschale für die Durchführung des Ordnungswidrigkeitenverfahrens.

Hierdurch wird der Haushalt der Amtes Klützer Winkel entlastet und die Personal- und Sachkosten fallen in den Gemeinden an, wo tatsächlich der ruhende Verkehr überwacht wird. Im Bereich des Amtes Klützer Winkel werden weiterhin zwei Mitarbeiter*innen für den Außendienst Ordnungsamt beschäftigt werden (müssen), um die Durchsetzung der gemeindlichen Satzungen durchführen zu können. Hierzu zählen unter anderem: Hunde am Badestrand, Zelten am Strand, Camping auf Parkplätzen, Darbietungen (Kundgebungen, Musikveranstaltungen) im öffentlichen Bereich, Aufstellen von Plakaten, Aufstellern oder andere Werbung uvm.

 

Durch den verbesserten Personaleinsatz kann die Überwachung des ruhenden Verkehrs in der Gemeinde deutlich erhöht werden. So können Nebenstraßen in der Überwachung berücksichtigt werden sowie markante Örtlichkeiten wiederholt überwacht werden.

 

Es ist zu erwarten, dass Verkehrsteilnehmer*innen häufiger die Parkgebühren entrichten (bedeutet: Mehreinnahmen in der Gemeinde).

 

Die Fallpauschale für die Durchführung des Ordnungswidrigkeitenverfahrens würde sich nach den Fallzahlen im gesamten Amtsgebiet richten.

 

Rechenbeispiel:

 

anteilige Personalkosten der Sachbearbeitung*

x Fallzahlen der Gemeinde

Fallzahlen im gesamten Amtsgebiet

* geplant: EG 8 | 0,5 VBE

 

Statistik der letzten Jahre:

Jahr

Verwarnungen

Gesamt

Fallpauschale*

2019

6.405

10,35 Euro

2018

9.898

6,56 Euro

2017

6.923

7,40 Euro

* EG 9a | 0,5 VBE

 

Verwarnungen je Gemeinde:

Jahr

Kalkhorst

Dams-hagen

Klütz

Bolten-hagen

Hohen-kirchen

Zierow

2019

639

4

342

4484

656

280

2018

1113

1

1099

6600

483

602

2017

777

0

651

4811

262

418

 

Verwarngelder gerundet in Euro je Gemeinde:

Jahr

Kalkhorst

Dams-hagen

Klütz

Bolten-hagen

Hohen-kirchen

Zierow

2019

7.415

60

3.885

51.765

12.590

2.775

2018

11.950

20

12.175

78.085

5.895

6.030

2017

8.090

0

7.140

38.833

3.390

4.180

 

Jahr

Verwarngelder aller

Gemeinden

(gerundet in Euro)

Einnahmen

der Gemeinde

Parkgebühren (gerundet)

2019

78.830

768.000

2018

114.155

834.000

2017

61.693

630.000

 

Eine detaillierte Abrechnung würde die Gemeinde, lt. § 3 des öffentlich-rechtlichen Vertrages geregelt, sodann zum 31. März des Folgejahres erhalten.

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Amtsausschusses des Amtes Klützer Winkel beschließt,

 

  1. grundsätzlich die Überwachung des ruhenden Verkehrs nur in den Gemeinden zu organisieren, wo ein entsprechender Bedarf besteht.
  2. die amtsangehörigen Gemeinden zum Bedarf der Überwachung des ruhenden Verkehrs zu befragen.
  3. entsprechende öffentlich-rechtliche Verträge vorzubereiten und einen einvernehmlichen Beschluss in der Gemeinde herbeizuführen.

 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

Beschreibung (bei Investitionen auch Folgekostenberechnung beifügen - u.a. Abschreibung, Unterhaltung, Bewirtschaftung)

 

 

x

Finanzierungsmittel werden im Haushalt eingeplant.

 

durch Haushaltsansatz auf Produktsachkonto:

 

durch Mitteln im Deckungskreis über Einsparung bei Produktsachkonto:

 

 

über- / außerplanmäßige Aufwendung oder Auszahlungen

 

unvorhergesehen und

 

unabweisbar und

 

Begründung der Unvorhersehbarkeit und Unabweisbarkeit (insbes. in Zeiten vorläufiger Haushaltsführung auszufüllen):

 

 

Deckung gesichert durch

 

Einsparung außerhalb des Deckungskreises bei Produktsachkonto:

 

 

Keine finanziellen Auswirkungen.

 

 

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Anlagen

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