Mitteilungsvorlage - GV Ziero/20/14487

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Die Gemeinde Zierow hat im Jahre 2017 mit dem Landkreis Nordwestmecklenburg eine Vereinbarung über die Erneuerung der K 22 abgeschlossen. Die Vereinbarung ist als Anlage beigefügt. Hintergrund dieser Vereinbarung ist, dass das Ministerium auf Antrag des Landkreises Nordwestmecklenburg als Straßenbaulastträger die Abstufung der Straße zur Gemeindestraße verfügt hat. Die Gemeinde Zierow hat gegen diese Verfügung geklagt. Inhaltlich wäre die Klage nach Einschätzung des beauftragten Rechtsanwalts nicht erfolgreich gewesen. Da absehbar war, dass die Gemeinde Straßenbaulastträger werden wird, wurde mit dem Landkreis oben genannte Vereinbarung geschlossen. Diese regelt den Ausbau der Straße sowie die Komplette Kostenübernahme seitens des Landkreises auch für das anhängige Gerichtsverfahren und die Anwaltskosten der Gemeinde.

Die Baumaßnahme ist abgeschlossen und abgenommen. Seitens des Landkreises sind alle Kosten im Zusammenhang mit dem Bau der Straße (Planungsleistungen) voll umfänglich bezahlt worden. Ebenso hat der Landkreis die der Gemeinde entstandenen Gerichts- und Anwaltskosten für das Klageverfahren komplett erstattet.

Entsprechend der Vereinbarung sind alle Voraussetzungen vorhanden für den Übergang der Straßenbaulast an die Gemeinde. Am 16.6.2020 soll der formale Akt dazu stattfinden.

 

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Anlagen

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