Beschlussvorlage - GV Bolte/20/14446

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Im Zusammenhang mit der Instandsetzung eines Stichweges der Tarnewitzer Straße wurde eine Kamerabefahrung des Regenwasserkanals durch den Zweckverband Grevesmühlen durchgeführt. Die Kamerabefahrung musste teilweise abgebrochen werden, da ein Durchkommen der Kamera nicht möglich war. Nach Aussage ZVB ist hier ein Neubau / Instandsetzung des vorh. Leitungsbestandes, auf Grund von Durchwurzelungen und einragendem Materials notwendig.

Weiterhin erfolgt eine Überprüfung anliegender Grundstücke, durch den ZVB, ob Anschlüsse des zur Niederschlagswasserbeseitigung notwendig sind oder ob bereits vorhandene Anschlüsse weiterhin noch notwendig sind.

 

Für die Ortslage Tarnewitz Dorf wird angeraten vor Weiterplanung der Instandsetzung Tarnewitzer Straße und Ausbau von weiteren Teilen der Tarnewitzer Straße und der Häuslerei das Gesamtsystem - Niederschlagswasser bis zur Einleitung in den Tarnewitzer Bach zu betrachten. Die gesamte Entwässerungssituation ist veraltet, zu klein dimensioniert bzw. es verlaufen Straßenentwässerungssysteme teilweise über private Grundstücke, hier ist eine rechtliche Sicherung notwendig. Ebenso gibt es weitere private Grundstücke, die das Niederschlagswasser entweder in die Straßenentwässerung einleiten oder über private Systeme im öffentlichen Bereich ableiten.

 

Die Aufgabe besteht darin, das gesamte Kanalnetz für Niederschlagswasser in einem Modell aufzunehmen und die Haltungen nach Schadensklassen zuzuordnen.

Nach der Erstellung des Modells und der Recherche von Fremdeinleitern usw. sind die Einzugsflächen für die Sammler zu ermitteln. Über eine nachgewiesene Hydraulik und Einleitmengen können die Dimensionen der Kanäle überprüft und nachgewiesen werden. Mit den Daten aus der Modellbetrachtung und der Hydraulik lässt sich ein Niederschlagswasserkonzept für die nächsten Jahre erstellen.

Somit kommt die Gemeinde der Selbstüberwachungsverordnung - SÜVO (alle 10 Jahre das komplette Netz) nach und kann dauerhaft das gesamte Netz für Niederschlagswasser verwalten.

Die Betreiber bestimmter Abwasseranlagen haben gemäß SÜVO Messungen und Untersuchungen, Zustands-und Funktionskontrollen durchzuführen oder zu veranlassen, ggfls. ein Abwasserkataster und ein Betriebstagebuch zu führen.

Die Gemeinde ist Eigentümer der Regenwasserleitungen, eine Übertragung an den Zweckverband hat noch nicht stattgefunden. Zur Übertragung der gemeindeeigenen Leitungen an den Zweckverband Grevesmühlen sind vorgenannte Untersuchungen notwendig.

 

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen beschließt:

  1. die Erstellung eines Entwässerungskonzeptes / RW-Kanalsanierungskonzept für die gemeindeeigenen Regenwasserkanäle der Ortslage Tarnewitz Dorf
  2. für die notwendigen Untersuchungen ist ein entsprechendes Ingenieurbüro zu beauftragen, dazu wird die Verwaltung entsprechend des Vergabegesetzes MV eine Planerausschreibung durchführen
  3. der Bürgermeister wird ermächtigt den Auftrag an den Bieter mit dem wirtschaftlichsten Angebot zu vergeben
  4. die finanziellen Mittel werden im Haushaltplan 2020/2021 bereitgestellt.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

Beschreibung (bei Investitionen auch Folgekostenberechnung beifügen - u.a. Abschreibung, Unterhaltung, Bewirtschaftung)

 

 

Finanzierungsmittel im Haushalt vorhanden.

X

durch Haushaltsansatz auf Produktsachkonto:54101-0960000-

 

durch Mitteln im Deckungskreis über Einsparung bei Produktsachkonto:

 

 

über- / außerplanmäßige Aufwendung oder Auszahlungen

 

unvorhergesehen und

 

unabweisbar und

 

Begründung der Unvorhersehbarkeit und Unabweisbarkeit (insbes. in Zeiten vorläufiger Haushaltsführung auszufüllen):

 

 

Deckung gesichert durch

 

Einsparung außerhalb des Deckungskreises bei Produktsachkonto:

 

 

Keine finanziellen Auswirkungen.

 

 

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