Beschlussvorlage - GV Ziero/20/14279

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Auf Grundlage des § 16a des Landesplanungsgesetzes Mecklenburg-Vorpommern (LPlG M-V) i. V. m. dem Landesraumentwicklungsprogramm Mecklenburg-Vorpommern 2016 (LEP M-V) und dem Regionalen Raumentwicklungsprogramm Westmecklenburg 2011 (RREP WM) bildet die Hansestadt Wismar mit ihren direkten Umlandgemeinden Barnekow, Dorf Mecklenburg, Gägelow, Hornstorf, Krusenhagen, Lübow, Metelsdorf und Zierow den Stadt-Umland-Raum (SUR) Wismar.

Grundlage für die interkommunalen Abstimmungen bildet das Stadt-Umland-Konzept.

Innerhalb des Handlungsfeldes Wohnentwicklung wurden eine Analyse der Bestandssituation durchgeführt und darauf aufbauend folgende Festlegungen zur künftigen Wohnbauentwicklung getroffen.

 

  1. Allen Umlandgemeinden steht bis 2030 ein Entwicklungsrahmen von 6% für den Wohnungsbau zur Verfügung. Datenbasis ist der Wohnungsbestand je Umlandgemeinde am 31.12.2018 nach Angabe des Statistischen Amtes M-V (vgl. Tabelle  – Spalte 2). Das konkrete gemeindliche Entwicklungspotenzial (Wohneinheiten je Umlandgemeinde) ist in der Tabelle - Spalte 4 festgehalten.

 

  1. Die Vereinbarung gilt ab Unterzeichnung bis zum 31.12.2030. Nach fünf Jahren (2025) erfolgt eine Evaluation der Wohnbauentwicklung im SUR Wismar. Darüber hinaus wird ein jährliches Monitoring-Treffen durchgeführt, auf dem die Umlandgemeinden und die Kernstadt ihre aktuellen Planungen und realisierten Vorhaben der Wohnbauentwicklung inklusive der Schaffung von seniorengerechtem Wohnraum vorstellen.

 

  1. Es erfolgt eine Anrechnung der Anzahl der Wohneinheiten auf den gemeindebezogenen Entwicklungsrahmen (gemäß Festlegungen 1 und 2) im Rahmen folgender Planvorhaben bzw. rechtskräftiger Planungen der Wohnbaulandentwicklung. D.h. für Zierow 1 WE im B-Plan Nr. 13 (siehe Tabelle –Spalte 5).

 

 

 

Für die Gemeinde Zierow bedeutet das im Einzelnen, dass der Gemeinde neben den vorhandenen Wohnbaupotenzialen von 12 WE – Stand April 2019 (s. Tabelle Spalte 3) ein zusätzlicher Entwicklungsrahmen von 6 % des vorhandenen Wohnungsbestandes, Stand 31.12.2018, in Höhe von 28 WE (s. Tabelle Spalte 4), abzüglich 1 WE im Geltungsbereich des B-Plan Nr. 13, zugestanden wird. Insgesamt 39 WE. 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Zierow beschließt das vorliegende Teilkonzept zur Wohnbauentwicklung bis 2030 zur Fortschreibung des Rahmenplans für den Stadt-Umland-Raum Wismar, Stand 25.02.2030.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

Beschreibung (bei Investitionen auch Folgekostenberechnung beifügen - u.a. Abschreibung, Unterhaltung, Bewirtschaftung)

 

 

 

Finanzierungsmittel im Haushalt vorhanden.

 

durch Haushaltsansatz auf Produktsachkonto:

 

durch Mitteln im Deckungskreis über Einsparung bei Produktsachkonto:

 

 

über- / außerplanmäßige Aufwendung oder Auszahlungen

 

unvorhergesehen und

 

unabweisbar und

 

Begründung der Unvorhersehbarkeit und Unabweisbarkeit (insbes. in Zeiten vorläufiger Haushaltsführung auszufüllen):

 

 

Deckung gesichert durch

 

Einsparung außerhalb des Deckungskreises bei Produktsachkonto:

 

x

Keine finanziellen Auswirkungen.

 

 

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Anlagen

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