Beschlussvorlage - SV Klütz/20/14201

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Der Einsatz von Pestiziden ist schädlich für Pflanzen, Menschen und Tiere. Aus diesem Grund werden Pestizide vom Bauhof Klütz auf öffentlichen Flächen nicht eingesetzt. Um weiter über das Thema zu informieren und dem Einsatz von Pestiziden vorzubeugen, kann sich zu folgenden Punkte bekennen:

 

1. Kein Einsatz von chemischsynthetischen Pestiziden (Pflanzenschutzmittel) auf allen kommunalen Flächen (Kulturland sowie Nichtkulturland). Dies wird bereits umgesetzt.

2. Verpflichtung privater Dienstleistungsunternehmen, die den Auftrag zur Pflege öffentlicher Flächen erhalten, zu einem Pestizidverzicht.

3. Initiierung bienen und insektenfreundlicher Blühflächen oder Projekte.

4. Verankerung eines Einsatzverbots von Pestiziden im Pachtvertrag bei der Verpachtung kommunaler Flächen für eine landwirtschaftliche Nutzung.

5. Aufforderung zur pestizidfreien Bewirtschaftung privater Firmen mit kommunaler Mehrheitsbeteiligung.

6. Information von Bürger*innen über die Bedeutung von Biodiversität in der Stadt und gleichzeitig Möglichkeiten zum Schutz von Bestäubern wie Bienen und Wildbienen sowie giftfreie Maßnahmen beim Gärtnern aufzeigen.

 

Es wäre zu klären, wer für die Umsetzung der Punkte, insbesondere 3. und 6. verantwortlich ist. Hier könnte die Initiative Insekten- und bienenfreundlicher Klützer Winkel aktiv werden.

 

Weitere Informationen zur Gefahr durch Pestizide siehe Anlage.

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Gemeinde Stadt Klütz beschließt die Umsetzung der genannten sechs Punkte.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

Keine.

 

Beschreibung (bei Investitionen auch Folgekostenberechnung beifügen - u.a. Abschreibung, Unterhaltung, Bewirtschaftung)

 

 

 

Finanzierungsmittel im Haushalt vorhanden.

 

durch Haushaltsansatz auf Produktsachkonto:

 

durch Mitteln im Deckungskreis über Einsparung bei Produktsachkonto:

 

 

über- / außerplanmäßige Aufwendung oder Auszahlungen

 

unvorhergesehen und

 

unabweisbar und

 

Begründung der Unvorhersehbarkeit und Unabweisbarkeit (insbes. in Zeiten vorläufiger Haushaltsführung auszufüllen):

 

 

Deckung gesichert durch

 

Einsparung außerhalb des Deckungskreises bei Produktsachkonto:

 

 

Keine finanziellen Auswirkungen.

 

 

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Anlagen

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