Beschlussvorlage - GV Hokir/20/14324

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Sachverhalt

Sachverhalt:

Auf der Grundlage des § 12 des Gesetzes über den Brandschutz und die Technischen Hilfeleistungen durch die Feuerwehren für Mecklenburg – Vorpommern in der Fassung der Bekanntmachung vom 21. Dezember 2015 (GVOBl. M-V S. 590), seit dem 31. Dezember 2015 geltenden Fassung in Verbindung mit der Satzung der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Hohenkirchen wurde am 07. März 2020, Kamerad Henning Klüßendorf von den aktiven Mitgliedern der Freiwilligen Feuerwehr Hohenkirchen zum stellv. Gemeindewehrführer gewählt.

 

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Hohenkirchen beschließt, Kamerad

Henning Klüßendorf mit Wirkung vom 16. April 2020 für die Dauer der Amtszeit vom 16. April 2020 bis 15. April 2025 zum stellv. Gemeindewehrführer der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Hohenkirchen und gleichzeitig zum Ehrenbeamten zu ernennen.

 

Reduzieren

Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

Keine

 

Loading...