Mitteilungsvorlage - V Bolte/20/14161-1

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Die Gemeinde Ostseebad Boltenhagen verfügt über zwei Ausgleichsbebauungspläne (A1, A2). Die in diesen Flächen erfolgten Maßnahmen können als Ausgleichsmaßnahmen für gemeindeeigene Projekte genutzt werden.

Für beide Flächen wird eine Dokumentation über die für Projekte veranschlagten Flächen bzw. die noch zur Verfügung stehende Fläche geführt.

Nach aktuellem Stand stehen in beiden Ausgleichsbebauungsplänen noch Flächen zur Verfügung:

 

A1: 1,1 ha (ursprünglich zur Verfügung stehende Fläche: 2,95 ha)

A2: 7,8 ha (ursprünglich zur Verfügung stehende Fläche: 14,3 ha)

 

In Anlage befindet sich zudem eine Übersicht über alle gemeindeeigenen Flächen. Inwieweit diese für Ausgleichsmaßnahmen zur Verfügung stehen kann durch die Verwaltung inhaltlich nicht erörtert werden.

 

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Anlagen

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