Beschlussvorlage - GV Ziero/20/14392

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Mit Beschluss vom 24.05.2017 hat die Gemeindevertretung entschieden, für den Bereich der Gutsanlage Zierow und die angrenzende Umgebungsbebauung einen Bebauungsplan aufzustellen.

Planungsziel ist Schaffung der planungs- und bauordnungsrechtlichen Voraussetzungen für eine geordnete städtebauliche Entwicklung im Bereich der Gutsanlage Zierow, die Erhaltung der Gutsanlage als Kulturgut für den Ort Zierow und die Sicherung einer ortstypischen Bebauung im Umfeld der Gutsanlage.

Zur Sicherung der Planung hat die Gemeindevertretung am 24.05.2017 weiter beschlossen, gemäß § 14 Baugesetzbuch eine Veränderungssperre zu erlassen.

Die Veränderungssperre ist am 28.06.2017 in Kraft getreten und wäre am 28.06.2019 abgelaufen. Die Geltungsdauer der Veränderungssperre wurde dann um ein Jahr bis zum 26.06.2020 verlängert, da im Aufstellungsverfahren komplexe Sachverhalte, insbesondere in Bezug auf den Natur- und Artenschutz und den Denkmalschutz, zu ermitteln waren. Nunmehr liegen zahlreiche Einwendungen vor, deren Prüfung weitere

Untersuchungen erforderlich machen. Hinzu kommt, dass das Amt für Raumordnung und Landesplanung die abschließende Bewertung der Planung solange ausgesetzt hat, bis die Fortschreibung des Wohnungsbaukonzeptes für den SUR Wismar abgeschlossen ist.

Damit sind die Voraussetzungen des § 17 Abs. 2 BauGB gegeben, um die Veränderungssperre nach drei Jahren ein weiteres Mal zu verlängern.

 

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Zierow beschließt:

 

1. Die Gemeindevertretung der Gemeinde Zierow beschließt, die mit Satzung vom 24.05.2017 und mit Satzung vom 15.05.2019 verlängerte Veränderungssperre für den Bereich des Bebauungsplanes Nr. 14 „Gutsanlage Zierow“ um ein weiteres Jahr zu verlängern.

 

2. Die Satzung über die nochmalige Verlängerung der Veränderungssperre ist ortsüblich bekannt zu machen.

 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

Beschreibung (bei Investitionen auch Folgekostenberechnung beifügen - u.a. Abschreibung, Unterhaltung, Bewirtschaftung)

 

 

 

Finanzierungsmittel im Haushalt vorhanden.

 

durch Haushaltsansatz auf Produktsachkonto:

 

durch Mitteln im Deckungskreis über Einsparung bei Produktsachkonto:

 

 

über- / außerplanmäßige Aufwendung oder Auszahlungen

 

unvorhergesehen und

 

unabweisbar und

 

Begründung der Unvorhersehbarkeit und Unabweisbarkeit (insbes. in Zeiten vorläufiger Haushaltsführung auszufüllen):

 

 

Deckung gesichert durch

 

Einsparung außerhalb des Deckungskreises bei Produktsachkonto:

 

x

Keine finanziellen Auswirkungen.

 

 

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Anlagen

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