Beschlussvorlage - GV Ziero/20/14389

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Zierow hat in ihrer Sitzung am 24.05.2017 die Aufstellung des

Bebauungsplanes Nr. 14 „Gutsanlage Zierow“ beschlossen. Das Plangebiet umfasst den Bereich der Gutsanlage und die angrenzende Umgebungsbebauung.

Planungsziel ist Schaffung der planungs- und bauordnungsrechtlichen Voraussetzungen für eine geordnete städtebauliche Entwicklung im Bereich der Gutsanlage Zierow, die Erhaltung der Gutsanlage als Kulturgut für den Ort Zierow und die Sicherung einer ortstypischen Bebauung im Umfeld der Gutsanlage.

Der Vorentwurf des Bebauungsplanes wurde öffentlich zur Einsichtnahme ausgelegt. Die berührten Träger öffentlicher Belange wurden beteiligt. Die Auswertung der Stellungnahmen wird als Anlage zum Beschluss genommen.

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Zierow beschließt:

1. Die Entwürfe des B- Planes Nr. 14 „Gutsanlage Zierow“ und der Begründung werden in den vorliegenden Fassungen gebilligt. Das Plangebiet umfasst den Bereich der Gutsanlage Zierow sowie die angrenzende Umgebungsbebauung und wird wie folgt begrenzt:

       im Norden und Nordosten: durch die Lindenstraße

       im Südosten:   durch die Wischer Straße

       im Süden:   durch Grünflächen

       im Westen:   durch den Zierower Bach

 

2. Die Entwürfe des Planes und der Begründung sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.

 

3. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind zu beteiligen und über die öffentliche Auslegung zu benachrichtigen.

 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

Beschreibung (bei Investitionen auch Folgekostenberechnung beifügen - u.a. Abschreibung, Unterhaltung, Bewirtschaftung)

 

x

Finanzierungsmittel im Haushalt vorhanden.

 

durch Haushaltsansatz auf Produktsachkonto:

 

durch Mitteln im Deckungskreis über Einsparung bei Produktsachkonto:

 

 

über- / außerplanmäßige Aufwendung oder Auszahlungen

 

unvorhergesehen und

 

unabweisbar und

 

Begründung der Unvorhersehbarkeit und Unabweisbarkeit (insbes. in Zeiten vorläufiger Haushaltsführung auszufüllen):

 

Deckung gesichert durch

 

Einsparung außerhalb des Deckungskreises bei Produktsachkonto:

 

 

Keine finanziellen Auswirkungen.

 

 

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Anlagen

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