Beschlussvorlage - GV Kalkh/20/14203

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Die Anerkennung zum staatlich anerkannten Erholungsort erfolgt in Mecklenburg-Vorpommern durch das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit M-V.

Nach den Bestimmungen des Kurortgesetzes können Kommunen aufgrund einer erfolgreichen touristischen Entwicklung einen Antrag auf staatliche Anerkennung als Kur- oder Erholungsort stellen. Dazu sind bestimmte Anforderungen zu erfüllen, die im Kurortgesetz M-V

(Bekanntmachung 29. August 2000) festgelegt sind.

Als Grundlage zur Anerkennung dienen die Qualitätsstandards des Deutschen Heilbäderverbandes e.V. und des Deutschen Tourismusverbandes e.V.

Das Prädikat „Erholungsort“ wird an Ortschaften vergeben, die der Erholung förderlich sind

(in landschaftlich bevorzugter und klimatisch günstiger Lage mit lufthygienischen Verhältnissen, die die Erholung unterstützen).

Im Gegensatz zu Heilbädern und anderen Kurorten müssen in Erholungsorten keine medizinischen Einrichtungen zur Durchführung von Kurmaßnahmen vorhanden sein. Voraussetzung ist jedoch eine auf den Tourismus ausgelegte Infrastruktur. Für die Gäste müssen geeignete verschiedenartige Fremdenverkehrseinrichtungen, wie Radwege, erschlossenes

Wanderwegenetz, Sport-, Spiel- und Freizeitanlagen und eine im Verhältnis zur Einwohnerzahl beachtliche Beherbergungskapazität zur Verfügung stehen. Des Weiteren wird aufgrund

der Ostseelage von Kalkhorst eine bewachte Bademöglichkeit vorausgesetzt. Die Gemeinde soll einen touristisch ansprechenden Gesamteindruck vermitteln.

 

Zur Bearbeitung durch das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit M-V müssen

folgende Unterlagen eingereicht werden:

  • Beschluss der Gemeindevertretung zur Art des angestrebten Titels
  • Klimabeurteilung sowie Beurteilung der Luftqualität
  • Gutachten über die örtliche Immissionsbelastung
  • ausgefüllter allgemeiner Erhebungsbogen
  • kommunalhygienische Stellungnahme des Gesundheitsamtes
  • Nachweis der Trinkwasser- und Badewasserkontrollen
  • Verzeichnis der bestehenden Erholungseinrichtungen mit Erläuterungen zu deren

barrierefreien Zugänglichkeit

 

Nach Eingang der Antragsunterlagen und verschiedener Gutachten wird über die Entscheidung der Verleihung des beantragten Prädikats im Beirat für Kur- und Erholungsorte M-V beraten. Dieser Beirat soll aufgrund seiner interdisziplinären Zusammensetzung auch dazu beitragen, die kurörtliche Entwicklung in M-V voranzutreiben.

 

In M-V haben bisher ca. 70 Kommunen eine staatliche Anerkennung nach dem Kurortgesetz

erhalten, davon wurden 7 als Seeheilbad, 3 als Heilbad, 3 als Luftkurort, 2 als Kneipp-Kurorte, 26 als Seebad und 33 als Erholungsort prädikatisiert. Einige Kommunen tragen mehr als ein Prädikat.

 

Am 21.01.2020 fand mit Frau Bierholz (Geschäftsführerin des Verbandes Mecklenburgische

Ostseebäder e.V.), Frau Klein (Bäderverband M-V) und dem Bürgermeister ein Sondierungsgespräch statt. Im Ergebnis dessen wurde die staatliche Anerkennung als Erholungsort als erfolgsversprechend eingeschätzt.

Die Kosten des Anerkennungsverfahrens trägt die Gemeinde.

Die Dauer des Anerkennungsverfahrens wird auf 1 bis 2 Jahre geschätzt.

Nutzen:

Durch die Prädikatisierung erfährt die bisherige erfolgreiche touristische Entwicklung ihre

Anerkennung. Mit einem Image-Gewinn ist zu rechnen.

Gleichzeitig wird die Gemeinde in die Lage versetzt, eine Kurtaxe und Fremdenverkehrsabgabe zu erheben. Diese Einnahmen sind zweckgebunden für die Tourismusförderung einzusetzen.

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Kalkhorst beschließt wie folgt:

 

1. Der Beschluss wird im Umlaufverfahren gefasst.

 

2. Die Gemeindevertretung der Gemeinde Kalkhorst beschließt die Beantragung auf Anerkennung als staatlich anerkannter Erholungsort beim Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit M-V für die Ortsteile Kalkhorst, Groß Schwansee, Klein Schwansee und Brook.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

Können nicht genau beziffert werden –

Die Kosten für die Erstellung der notwendigen Gutachten werden auf 10.000,00 € geschätzt.

Die Mittel sind im HH 2020/21 vorgesehen.

 

Beschreibung (bei Investitionen auch Folgekostenberechnung beifügen - u.a. Abschreibung, Unterhaltung, Bewirtschaftung)

 

 

 

Finanzierungsmittel im Haushalt vorhanden.

 

durch Haushaltsansatz auf Produktsachkonto:

 

durch Mitteln im Deckungskreis über Einsparung bei Produktsachkonto:

 

 

über- / außerplanmäßige Aufwendung oder Auszahlungen

 

unvorhergesehen und

 

unabweisbar und

 

Begründung der Unvorhersehbarkeit und Unabweisbarkeit (insbes. in Zeiten vorläufiger Haushaltsführung auszufüllen):

 

 

Deckung gesichert durch

 

Einsparung außerhalb des Deckungskreises bei Produktsachkonto:

 

 

Keine finanziellen Auswirkungen.

 

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