Beschlussvorlage im Umlaufverfahren - AA Amt/20/14309

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Der Amtsausschuss des Amtes Klützer Winkel wählte am 11. Dezember 2017 folgende Schiedspersonen:

 

  1.           Herr Ulrich Lange, Stadt Klütz
  2.           Frau Sylke Wieschendorf, Gemeinde Kalkhorst
  3.           Frau Brigitte Hilscher, Gemeinde Ostseebad Boltenhagen

 

Für die Dauer von 5 Jahren zu ehrenamtlichen Schiedspersonen.

 

Nach § 3 des Schiedsstellen- und Schlichtungsgesetzes vom 13. September 1990 (GBl. I Nr. 61 S. 1527, BGBl. II 1990 S. 1153) sind Schiedspersonen und die stellvertretenden Schiedspersonen von der Kommunalvertretung (Amtsausschuss) für 5 Jahre zu wählen. Die Wahl der Schiedspersonen bedarf der Bestätigung durch den Direktor des Amtsgerichtes in dessen Bezirk die Schiedsstelle ihren Sitz hat.

 

Auf Grund des Verzuges von Frau Hilscher an einen anderen Wohnort, schrieb das Amt Klützer Winkel am 06. Februar 2020 zur Verstärkung der Schiedsstelle erneut eine ehrenamtliche Tätigkeit als Schiedsperson aus.

 

Zur Mitarbeit in der Schiedsstelle des Amtes Klützer Winkel hat sich folgende Person bereit erklärt:

 

Frau Andrea Kidschun aus Oberhof (Stadt Klütz)

 

Die Einverständniserklärung der zu wählenden Schiedsperson liegt vor.

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Amtsausschuss des Amtes Klützer Winkel beschließt:

 

1. Der Beschluss wird im Umlaufverfahren gefasst.

 

2. Der Amtsausschuss des Amtes Klützer Winkel wählt:

 

Frau Andrea Kidschun aus Oberhof (Stadt Klütz)

 

für die Dauer von 5 Jahren zur ehrenamtlichen Schiedsperson.

 

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Finanz. Auswirkung

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

x

Keine finanziellen Auswirkungen.

 

 

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