Beschlussvorlage - GV Ziero/20/14279
Grunddaten
- Betreff:
-
Fortschreibung des Rahmenplans für den Stadt-Umland-Raum-Wismar,
hier: Teilkonzept Wohnbauentwicklung bis 2030
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bauwesen
- Bearbeiter:
- Carola Mertins
- Verfasser/Antragsteller:
- Tesche, Julia
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bauausschuss der Gemeinde Zierow
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Vorberatung
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11.03.2020
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Erledigt
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Gemeindevertretung Zierow
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Entscheidung
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27.05.2020
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Auf Grundlage des § 16a des Landesplanungsgesetzes Mecklenburg-Vorpommern (LPlG M-V) i. V. m. dem Landesraumentwicklungsprogramm Mecklenburg-Vorpommern 2016 (LEP M-V) und dem Regionalen Raumentwicklungsprogramm Westmecklenburg 2011 (RREP WM) bildet die Hansestadt Wismar mit ihren direkten Umlandgemeinden Barnekow, Dorf Mecklenburg, Gägelow, Hornstorf, Krusenhagen, Lübow, Metelsdorf und Zierow den Stadt-Umland-Raum (SUR) Wismar.
Grundlage für die interkommunalen Abstimmungen bildet das Stadt-Umland-Konzept.
Innerhalb des Handlungsfeldes Wohnentwicklung wurden eine Analyse der Bestandssituation durchgeführt und darauf aufbauend folgende Festlegungen zur künftigen Wohnbauentwicklung getroffen.
- Allen Umlandgemeinden steht bis 2030 ein Entwicklungsrahmen von 6% für den Wohnungsbau zur Verfügung. Datenbasis ist der Wohnungsbestand je Umlandgemeinde am 31.12.2018 nach Angabe des Statistischen Amtes M-V (vgl. Tabelle – Spalte 2). Das konkrete gemeindliche Entwicklungspotenzial (Wohneinheiten je Umlandgemeinde) ist in der Tabelle - Spalte 4 festgehalten.
- Die Vereinbarung gilt ab Unterzeichnung bis zum 31.12.2030. Nach fünf Jahren (2025) erfolgt eine Evaluation der Wohnbauentwicklung im SUR Wismar. Darüber hinaus wird ein jährliches Monitoring-Treffen durchgeführt, auf dem die Umlandgemeinden und die Kernstadt ihre aktuellen Planungen und realisierten Vorhaben der Wohnbauentwicklung inklusive der Schaffung von seniorengerechtem Wohnraum vorstellen.
- Es erfolgt eine Anrechnung der Anzahl der Wohneinheiten auf den gemeindebezogenen Entwicklungsrahmen (gemäß Festlegungen 1 und 2) im Rahmen folgender Planvorhaben bzw. rechtskräftiger Planungen der Wohnbaulandentwicklung. D.h. für Zierow 1 WE im B-Plan Nr. 13 (siehe Tabelle –Spalte 5).
Für die Gemeinde Zierow bedeutet das im Einzelnen, dass der Gemeinde neben den vorhandenen Wohnbaupotenzialen von 12 WE – Stand April 2019 (s. Tabelle Spalte 3) ein zusätzlicher Entwicklungsrahmen von 6 % des vorhandenen Wohnungsbestandes, Stand 31.12.2018, in Höhe von 28 WE (s. Tabelle Spalte 4), abzüglich 1 WE im Geltungsbereich des B-Plan Nr. 13, zugestanden wird. Insgesamt 39 WE.
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen:
Beschreibung (bei Investitionen auch Folgekostenberechnung beifügen - u.a. Abschreibung, Unterhaltung, Bewirtschaftung) | |
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| Finanzierungsmittel im Haushalt vorhanden. |
| durch Haushaltsansatz auf Produktsachkonto: |
| durch Mitteln im Deckungskreis über Einsparung bei Produktsachkonto: |
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| über- / außerplanmäßige Aufwendung oder Auszahlungen |
| unvorhergesehen und |
| unabweisbar und |
| Begründung der Unvorhersehbarkeit und Unabweisbarkeit (insbes. in Zeiten vorläufiger Haushaltsführung auszufüllen):
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Deckung gesichert durch | |
| Einsparung außerhalb des Deckungskreises bei Produktsachkonto: |
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x | Keine finanziellen Auswirkungen. |
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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3 MB
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(wie Dokument)
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877,9 kB
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