Beschlussvorlage - GV Kalkh/20/14283
Grunddaten
- Betreff:
-
Bebauungsplan Nr. 14 "Ehemaliges Asylbewerberheim sowie anschließende zentrale Lagen" der Gemeinde Kalkhorst
hier: Aufstellungsbeschluss
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bauwesen
- Bearbeiter:
- Carola Mertins
- Verfasser/Antragsteller:
- Schultz, Maria
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Gemeindevertretung Kalkhorst
|
|
|
|
10.03.2020
|
Sachverhalt
Sachverhalt:
Die Gemeinde Kalkhorst verfügt über einen wirksamen Flächennutzungsplan in der Fassung der 9. Änderung aus dem Jahr 2018. Der Geltungsbereich wird im Flächennutzungsplan als gemischte Baufläche dargestellt. Zur Berücksichtigung des Entwicklungsgebotes zwischen vorbereitender und verbindlicher Bauleitplanung wird der Flächennutzungsplan gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 2 BauGB im Wege einer Berichtigung angepasst. Künftig wird eine Wohnbaufläche, gemäß § 1 Abs. 1 Nr. 1 BauNVO dargestellt.
Die Gemeindevertretung wird gebeten, den Aufstellungsbeschluss zu fassen.
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Kalkhorst beschließt:
- Die Gemeindevertretung der Gemeinde Kalkhorst beschließt die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 14 mit der Gebietsbezeichnung „Ehemaliges Asylbewerberheim sowie anschließende zentrale Lagen“ nach § 13a Baugesetzbuch (BauGB) im beschleunigten Verfahren für Bebauungspläne der Innenentwicklung. Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes mit einer Größe von ca. 1,2 ha liegt zentral in der Ortslage Kalkhorst und umfasst die Flurstücke 8/6, 10/20, 10/39, 10/40, 146/10, 275, 276 (teilweise), 280 und 282 der Flur 2, Gemarkung Kalkhorst. Er ist der beigefügten Übersichtskarte zu entnehmen (Anlage).
- Das Planungsziel besteht in der Beseitigung einer Baulücke und der Wiedernutzbarmachung von Flächen im Zentrum der Ortslage. Es soll neuer Dauerwohnraum erschlossen werden. Planungsrechtlich wird dies durch die Ausweisung von Allgemeinen Wohngebieten nach § 4 Baunutzungsverordnung (BauNVO) vorbereitet.
- Mit dem Aufstellungsbeschluss vom heutigen Tage hebt die Gemeinde den Aufstellungsbeschluss über den Bebauungsplan Nr. 14 vom 29.11.2005 auf.
- Der Bürgermeister wird beauftragt, den Beschluss ortsüblich bekannt zu machen.
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen:
Beschreibung (bei Investitionen auch Folgekostenberechnung beifügen - u.a. Abschreibung, Unterhaltung, Bewirtschaftung) | |
| |
| Finanzierungsmittel im Haushalt vorhanden. |
| durch Haushaltsansatz auf Produktsachkonto: |
| durch Mitteln im Deckungskreis über Einsparung bei Produktsachkonto: |
| |
| über- / außerplanmäßige Aufwendung oder Auszahlungen |
| unvorhergesehen und |
| unabweisbar und |
| Begründung der Unvorhersehbarkeit und Unabweisbarkeit (insbes. in Zeiten vorläufiger Haushaltsführung auszufüllen):
|
Deckung gesichert durch | |
| Einsparung außerhalb des Deckungskreises bei Produktsachkonto: |
| |
| Keine finanziellen Auswirkungen. |
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
---|---|---|---|---|---|
1
|
(wie Dokument)
|
183,4 kB
|