Mitteilungsvorlage - SV Klütz/20/14282

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:


Das Land Mecklenburg-Vorpommern gewährt Zuwendungen für den Ausbau der wirtschaftsnahen Infrastruktur mit dem Ziel:
>>>  die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen zu stärken,
>>>  Strukturproblemen regionalpolitisch zu flankieren und
>>>  regionale Aktivitäten zu unterstützen, soweit sie unmittelbar für die Entwicklung
        der regionalen Wirtschaft erforderlich sind

Wirtschaftsnahe Infrastruktur im Sinne der Förderrichtlinie dient zielgerichtet und vorrangig der Entwicklung der gewerblichen Wirtschaft sowie der Förderung der Forschung und Wissensverbreiterung oder der Generierung neuen Wissens.

Die aktuelle Infrastrukturrichtlinie ist am 19.06.2017 im Amtsblatt M-V veröffentlicht worden. Die Richtlinie ist am 20.06.2017 in Kraft getreten und tritt am 31.12.2020 außer Kraft.
Alle Bürgermeister der amtsangehörigen Gemeinden sind über den Erlass informiert worden.

Die Förderhöhe
beträgt in der Regel 60 % der zuwendungsfähigen Ausgaben und kann unter bestimmten Voraussetzungen bis zu 90 % der zuwendungsfähigen Ausgaben betragen.

Gegenstand der Förderung kann sein:

  1. Erschließung, Ausbau und Revitalisierung von Industrie- und Gewerbegebieten
  2. Errichtung, Modernisierung und Ausbau von Verkehrsanlagen zur Anbindung von Gewerbegebieten und –betrieben an das überregionale Straßen- und Schienenverkehrsnetz
  3. Geländeerschließung für den Tourismus und öffentliche Einrichtungen des Tourismus
  4. Errichtung, Modernisierung und Ausbau von Gewerbezentren (Forschungs-, Telematik-, Technologie-, Gründerzentren und –parks)
  5. Errichtung, Modernisierung und Ausbau von Einrichtungen der beruflichen Ausbildung, Fortbildung und Umschulung
  6. Errichtung und Ausbau von Kommunikationsverbindungen
  7. Errichtung und Ausbau von Anlagen für die Beseitigung bzw. Reinigung von Abwasser und Abfall
  8. Errichtung und Ausbau von Hafeninfrastruktureinrichtungen
  9. Errichtung, Ausbau und Modernisierung von Forschungsinfrastrukturen
  10. Beseitigung von Industrie- und militärischen Altlasten
  11. Bearbeitung von Integrierten Regionalen Entwicklungskonzepten durch Dritte
  12. Installation von Kooperationsnetzwerken
  13. Installation von Innovationsclustern
  14. Planungs- und Beratungsleistungen zur Vorbereitung und Durchführung förderfähige Infrastrukturmaßnahmen (außer Bauleitplanung)
  15. Bau und Ausbau von Energieinfrastrukturen
     

Weiterführende Erläuterungen entnehmen Sie bitte der beiliegenden Infrastrukturrichtlinie.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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Anlagen

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