Beschlussvorlage - GV Kalkh/20/14238

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Mit dem Bebauungsplan Nr. 27 beabsichtigt die Gemeinde Kalkhorst auf der Fläche einer ehe-maligen Kindertagesstätte neuen Wohnraum für Familien zu erschließen. Für Familien ist die Gemeinde Kalkhorst aufgrund der Nähe zur Ostsee ein attraktiver Wohnstandort. Auf eine für die Ortslage städtebaulich vertretbare Weise soll in dem Plangebiet behutsam nachverdichtet werden. Das städtebauliche Konzept sieht dazu die Errichtung von drei Einfamilienhäusern und fünf bis sechs Reihenhäusern vor.

 

Die Gemeinde Kalkhorst verfügt über einen wirksamen Flächennutzungsplan in der Fassung der 9. Änderung aus dem Jahr 2018. Der Geltungsbereich wird im Flächennutzungsplan als Fläche für den Gemeinbedarf, Grünfläche und Wohnbaufläche dargestellt. Zur Berücksichtigung des Entwicklungsgebotes zwischen vorbereitender und verbindlicher Bauleitplanung wird der Flächennutzungsplan gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 2 BauGB im Wege einer Berichtigung angepasst. Künftig wird eine Wohnbaufläche, gemäß § 1 Abs. 1 Nr. 1 BauNVO dargestellt.

 

Die Gemeindevertretung wird gebeten, den Aufstellungsbeschluss zu fassen.

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Kalkhorst beschließt:

 

  1. Die Gemeindevertretung der Gemeinde Kalkhorst beschließt die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 27 mit der Gebietsbezeichnung „Ehemalige KiTa“ nach § 13a Baugesetzbuch (BauGB) im beschleunigten Verfahren für Bebauungspläne der Innenentwicklung. Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes mit einer Größe von ca. 0,6 ha liegt im Norden der Ortslage Kalkhorst und umfasst die Flurstücke 59/8 und 59/9 der Flur 2, Gemarkung Kalkhorst. Er ist der beigefügten Übersichtskarte zu entnehmen (Anlage).

 

  1. Das Planungsziel besteht in der Umnutzung der Fläche einer ehemaligen Kindertagesstätte sowie von angrenzenden Flächen. Es soll neuer Dauerwohnraum erschlossen werden. Planungsrechtlich wird dies durch die Ausweisung von Allgemeinen Wohngebieten nach § 4 Baunutzungsverordnung (BauNVO) vorbereitet.

 

 

  1. Der Bürgermeister wird beauftragt, den Beschluss ortsüblich bekannt zu machen.

 

 

 

 

 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

Beschreibung (bei Investitionen auch Folgekostenberechnung beifügen - u.a. Abschreibung, Unterhaltung, Bewirtschaftung)

 

 

 

Finanzierungsmittel im Haushalt vorhanden.

 

durch Haushaltsansatz auf Produktsachkonto:

 

durch Mitteln im Deckungskreis über Einsparung bei Produktsachkonto:

 

 

über- / außerplanmäßige Aufwendung oder Auszahlungen

 

unvorhergesehen und

 

unabweisbar und

 

Begründung der Unvorhersehbarkeit und Unabweisbarkeit (insbes. in Zeiten vorläufiger Haushaltsführung auszufüllen):

 

 

Deckung gesichert durch

 

Einsparung außerhalb des Deckungskreises bei Produktsachkonto:

 

 

Keine finanziellen Auswirkungen.

 

 

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Anlagen

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