Beschlussvorlage - GV Ziero/20/14275
Grunddaten
- Betreff:
-
Abberufung der 1. Stellvertreterin des Bürgermeisters der Gemeinde Zierow und Mitglied bzw. Vorsitzende des Bauausschusses der Gemeinde Zierow
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Leitende Verwaltungsbeamtin
- Bearbeiter:
- Ines Wien
- Verfasser/Antragsteller:
- Ines Wien
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Gemeindevertretung Zierow
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Entscheidung
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11.03.2020
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Die Gemeindevertretung hat die Möglichkeit Gemeindevertreter von allen Positionen, die sie selbst durch Wahl besetzt, abzuberufen, wenn sie das Vertrauen in die Amtsführung des Gewählten verloren hat. (§ 32 Absatz 3 Kommunalverfassung M-V). Ein Abberufungsbeschluss bedarf der Mehrheit aller Gemeindevertreter.
Aufgrund Vertrauensverlustes soll Frau Heike Bork aus ihren Funktionen als 1. Stellvertreterin des Bürgermeisters der Gemeinde Zierow und Mitglied bzw. Vorsitzende des Bauausschusses der Gemeinde Zierow abberufen werden.
Mit der Abberufung aus der Funktion als 1. Stellvertreterin des Bürgermeisters wird das Ehrenbeamtenverhältnis kraft gesetzlicher Regelung (§ 5 Absatz 1 Satz 2 Nr. 1b des Landesbeamtengesetzes (LBG M-V)) beendet.
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Zierow beschließt, Frau Heike Bork aus ihren Funktionen als 1. Stellvertreterin des Bürgermeisters der Gemeinde Zierow und Mitglied bzw. Vorsitzende des Bauausschusses abzuberufen.
Eine Entlassungsverfügung zur Beendigung des Ehrenbeamtenverhältnisses ist zu übergeben und die Aussetzung der aufschiebenden Wirkung des Widerspruchs gemäß § 80 Abs. 2 Ziffer 4 VwGO ist anzuordnen.
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen:
Beschreibung (bei Investitionen auch Folgekostenberechnung beifügen - u.a. Abschreibung, Unterhaltung, Bewirtschaftung) | |
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x | Finanzierungsmittel im Haushalt vorhanden. |
| durch Haushaltsansatz auf Produktsachkonto: |
| durch Mitteln im Deckungskreis über Einsparung bei Produktsachkonto: |
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| über- / außerplanmäßige Aufwendung oder Auszahlungen |
| unvorhergesehen und |
| unabweisbar und |
| Begründung der Unvorhersehbarkeit und Unabweisbarkeit (insbes. in Zeiten vorläufiger Haushaltsführung auszufüllen):
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Deckung gesichert durch | |
| Einsparung außerhalb des Deckungskreises bei Produktsachkonto: |
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| Keine finanziellen Auswirkungen. |