Beschlussvorlage - GV Hokir/20/14264

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Die Gemeinde hat in § 4 Abs. 6 der Satzung über die Benutzung des Strandbereichs der Gemeinde Hohenkirchen vom 26. Juli 2018 gereglt, dass freie Traunung in Form einer Sondernutzungen ermöglicht werden können. Hierfür wird entsprechend der Gebührensatzung für die Benutzung des bewirtschafteten Strandbereichs der Gemeinde Hohenkirchen vom 24. Mai 2018 eine Sondernutzungsgebühr in Höhe von 100 bis 300 Euro (je nach Größe der Veranstaltung). Nunmehr nimmt die Antragsstellung von derartigen Sondernutzungen zu. Für das Jahr 2020 liegen bereits 4 Anfragen vor.

 

Da bei Aufstellung der o.g. Satzungen nicht erkennbar war, dass diese Art von Sondernutzugen derartigen Umfang erlangen, wird die Gemeindevertretung der Gemeinde Hohenkirchen erneut gebeten, hier festzulegen, ob es einer weitrechenden Regelung bedarf. Sofern die bestehenden Regelungen angepasst werden soll, wird die Amtsverwaltung einen Textvorschlag in die kommende Gemeindevertretung einreichen.

 

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Hohenkirchen beschliesst, die Satzung über die Benutzung des Strandbereichs der Gemeinde Hohenkirchen und die Gebührensatzung für die Benutzung des bewirtschafteten Strandbereichs der Gemeinde Hohenkirche zu novelieren. Die Amtsverwaltung wird aufgefordert, einen Textvorschlag für die kommende Gemeindevertretung vorzubereiten.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

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Keine finanziellen Auswirkungen.

 

 

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