Beschlussvorlage - GV Hokir/20/14248

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Die Gemeinde Hohenkirchen führt die Baumaßnahme Neubau eines Radweges entlang der K44 von der L01 nach Beckerwitz/Abzweig Moorweg durch.

Im Zuge der Planungen für den Radweg vom ZvWis kam es zum „Rückbau“ des vorhandenen Arbeitshydranten im Bereich Flur 001 Flurstück 065/000; 080/002, in Beckerwitz, Am Weißen Stein. Dieser hatte für den Netzbetrieb keine Funktion. Dass der Hydrant eine Löschwasserquelle darstellt, wurde erst später festgestellt. (siehe Eilentscheidung)

 

Da der Radweg kurz vor der Gesamtfertigstellung steht, und die Baufirma kurzfristig gebunden werden muss, erfolgte durch eine Eilentscheidung eine Auftragsvergabe an den ZvWis zur Herstellung eines Vertragshydranten.

 

Diese Eilentscheidung ist nunmehr nachträglich zu bestätigen.

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Hohenkirchen beschließt, die anliegende Eilentscheidung des Bürgermeisters der Gemeinde Hohenkirchen vom 30.01.2020, für den Vertragshydrant zwischen Gramkow und Beckerwitz, Am Weißen Stein 18, zu bestätigen.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

Beschreibung (bei Investitionen auch Folgekostenberechnung beifügen - u.a. Abschreibung, Unterhaltung, Bewirtschaftung)

 

 

 

Finanzierungsmittel im Haushalt vorhanden.

 

durch Haushaltsansatz auf Produktsachkonto:

 

durch Mitteln im Deckungskreis über Einsparung bei Produktsachkonto:

 

x

über- / außerplanmäßige Aufwendung oder Auszahlungen

 

unvorhergesehen und

 

unabweisbar und

 

Begründung der Unvorhersehbarkeit und Unabweisbarkeit (insbes. in Zeiten vorläufiger Haushaltsführung auszufüllen):

 

 

Deckung gesichert durch

 

Einsparung außerhalb des Deckungskreises bei Produktsachkonto:

 

 

Keine finanziellen Auswirkungen.

 

 

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Anlagen

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