Beschlussvorlage - GV Hokir/20/14209
Grunddaten
- Betreff:
-
Erschließungsstraße für touristische Infrastrukturen in der Ortslage Hohen Wieschendorf
Hier: Durchführung eines VgV-Verfahrens für die Planerleistungen
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bauwesen
- Bearbeiter:
- Manuela Rusch
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Bauausschuss der Gemeinde Hohenkirchen
|
Vorberatung
|
|
|
19.02.2020
| |||
●
Erledigt
|
|
Gemeindevertretung Hohenkirchen
|
Entscheidung
|
|
|
03.03.2020
|
Sachverhalt
Sachverhalt:
Die Maßnahme Neubau einer Erschließungsstraße für touristische Infrastrukturen in der Ortslage Hohen Wieschendorf ist umzusetzen.
Die Planung wurde im Bauausschuss am 24.01.2019 bereits vorgestellt.
Für die Inanspruchnahme von Fördermitteln sind fristgerecht Förderanträge zu stellen und die Planung für die weiteren Leistungsphasen zu beauftragen.
Die Realisierung des Projektes erfolgt im Rahmen von formalen EU Ausschreibungsverfahren.
Die Vergabeverordnung (VgV) ist eine Rechtsverordnung, die das EU Ausschreibungsverfahren bei der Vergabe von öffentlichen Aufträgen oberhalb der EU-Schwellenwerte regelt.
Entsprechend der Verordnung müssen alle Dienstleistungen ab einem festgelegten Schwellenwert europaweit ausgeschrieben werden.
Ab dem 01. Januar 2020 gelten folgende EU-Schwellenwerte für klassische öffentliche Auftragsvergaben:
- Liefer- und Dienstleistungen: 214.000,00 Euro (ohne Ust.)
- Bauleistungen: 5.350.000,00 Euro (ohne Ust.)
Die Planungsleistungen für die Herstellung der Erschließungsstraße in den vorgesehenen Ausmaßen liegt oberhalb der EU-Wertgrenze (214.000 € netto). Somit ist eine Vergabe nach VgV durchzuführen, unter Berücksichtigung zwingend anzuwendender Ausschreibungsverfahren und Bekanntmachungsmustern.
Vergaberechtsfehler ziehen eine Sanktionierung der Fördermittel nach sich.
Um eine Optimale und effektive Bearbeitung solcher Verfahren zu gewährleisten werden europaweite Vergabeverfahren von Planungsleistungen von spezialisierten externen Dienstleistern unter Zuarbeit der jeweiligen Sachbearbeiter koordiniert und bearbeitet. Hierdurch entfällt zum einen die notwendige Einarbeitung in die Materie durch den Sachbearbeiter und es wird sichergestellt, dass die aktuellen rechtlichen und formalen Vorgaben und internen Abstimmungen (z.B. mit dem Amt und der Vergabestelle) immer berücksichtigt werden. Auf diese Weise wird versucht, die Maßnahme möglichst zeitnah abzuarbeiten, um in die jeweiligen Planungsphasen starten zu können.
Die hierfür entstehenden Kosten (bis zu 20.000 EUR) stehen im Haushalt zur Verfügung.
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Hohenkirchen beschließt für die Ausschreibung der Planungsleistungen nach VgV ein externes Fachbüro zu binden.
Die Verwaltung wird beauftragt, drei Angebote einzuholen. Der Bürgermeister wird ermächtigt den Zuschlag an den wirtschaftlichsten Bieter zu erteilen.
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen:
Beschreibung (bei Investitionen auch Folgekostenberechnung beifügen - u.a. Abschreibung, Unterhaltung, Bewirtschaftung) | |
| |
x | Finanzierungsmittel im Haushalt vorhanden. |
| durch Haushaltsansatz auf Produktsachkonto: |
| durch Mitteln im Deckungskreis über Einsparung bei Produktsachkonto: |
| |
| über- / außerplanmäßige Aufwendung oder Auszahlungen |
| unvorhergesehen und |
| unabweisbar und |
| Begründung der Unvorhersehbarkeit und Unabweisbarkeit (insbes. in Zeiten vorläufiger Haushaltsführung auszufüllen):
|
Deckung gesichert durch | |
| Einsparung außerhalb des Deckungskreises bei Produktsachkonto: |
| |
| Keine finanziellen Auswirkungen. |