Beschlussvorlage - GV Hokir/20/14205
Grunddaten
- Betreff:
-
Aufbau einer gemeindeeigenen und regenerativen Energieversorgungsstruktur
hier: Erarbeitung einer Machbarkeitsstudie
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bauwesen
- Bearbeiter:
- Antje Hettenhaußen
- Verfasser/Antragsteller:
- Hettenhaußen, Antje
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bauausschuss der Gemeinde Hohenkirchen
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19.02.2020
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Erledigt
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Gemeindevertretung Hohenkirchen
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Entscheidung
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03.03.2020
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Die ambitionierten Zielvorgaben der Europäische Union, des Bundes, des Landes und des Landkreises Nordwestmecklenburgs für die Umgestaltung der Strom- und Wärmeversorgung sowie des Mobilitätssektors, die unter anderem im Landesenergiekonzept, auch in der Teilfortschreibung Energie des Regionalen Raumentwicklungsprogramms Westmecklenburgs aufgeführt werden, erfordern eine sorgfältige und koordinierte Planung in den ländlichen Gemeinden.
Auf Grund der unterschiedlichen natürlichen Ressourcen und diverser gesetzlicher Bestimmungen gibt es in eine Vielzahl an unterschiedlichen Konzeptansätzen für eine zukünftige Energieversorgung. Aus diesem Grund ist es sinnvoll, eine Machbarkeitsstudie in der Gemeinde Hohenkirchen durchzuführen, die eine sinnvolle Verknüpfung der einzelnen energetischen Sektoren Strom und Wärme betrachtet. Ziel ist es, die unter wirtschaftlichen und nachhaltigen Aspekten besten Konzeptansätze in der Gemeinde zu identifizieren. Dabei stehen neben den möglichen Energieerzeugungsanlagen vor allem auch die örtlichen Abnehmer aus dem Gewerbe, den Privathaushalten sowie kommunale Liegenschaften mit Ihren Energiebedarfen im Focus.
Eine gemeindeorientierte Betrachtungsweise unter Berücksichtigung demografischer Wandlungsprozesse kann hier die nachhaltigsten Konzeptansätze identifizieren. Aufbauen kann eine solche Untersuchung auf den vielfältigen Arbeits- und Datengrundlagen, die durch das Regionale Energiekonzept Westmecklenburg (RENK) und durch den landesweit einmaligen Portalbereich „Energie“ des Geoportals Nordwestmecklenburg zur Verfügung gestellt werden.
Da sich sowohl der Bund, das Land und der Landkreis hohe Ziele im Bereich der Umstellung der Energieproduktion sowie des Klimaschutzes gesteckt haben, wird die Konzepterarbeitung durch das Land Mecklenburg-Vorpommern weitreichend gefördert, was auch eine zügige Inangriffnahme nahelegt.
Zudem können sich durch die Bestrebungen des Bundes, des Landes und des Landkreises Nordwestmecklenburgs zur Versorgung der Bürger der Gemeinden mit einer Breitbandinfrastruktur in den kommenden zwei Jahren Synergieeffekte bei der Konzeptumsetzung ergeben.
Grundlagen für Förderungen hierfür sind aktuell unter anderem:
- Klimaschutzförderrichtlinie des Landes MV (Aktionsplan Klimaschutz)
- Regenerative Energieversorgungsförderrichtlinie – RegEnversFöRL M-V
Grundsätzlich werden Machbarkeitsstudien zum Aufbau lokaler, regenerativer Energieversorgungsstrukturen mit bis 75% der förderfähigen Kosten durch das Land MV gefördert.
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
- Die Gemeinde Hohenkirchen will die Entwicklung des zukünftigen Energieversorgungssystems in der Gemeinde aktiv gestalten, um die langfristige Sicherung der Daseinsvorsorge für die Bürger in der Gemeinde zu sichern.
- Der Bürgermeister der Gemeinde Hohenkirchen wird beauftragt, die Voraussetzungen für die Ausschreibung und Beauftragung einer Machbarkeitsstudie über die energetischen Entwicklungsmöglichkeiten der Gemeinde unter der Maßgabe einer maximalen Förderung durch das Land Mecklenburg-Vorpommern vorzubereiten und umzusetzen.
- Ziel einer solchen Untersuchung ist, eine Entscheidungsgrundlage für die Gemeinde zu erarbeiten, auf der konkrete energetische Projekte im gemeindlichen Einvernehmen umgesetzt werden.
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen:
Derzeit nicht zu beziffern.
Beschreibung (bei Investitionen auch Folgekostenberechnung beifügen - u.a. Abschreibung, Unterhaltung, Bewirtschaftung) | |
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| Finanzierungsmittel im Haushalt vorhanden. |
| durch Haushaltsansatz auf Produktsachkonto: |
| durch Mitteln im Deckungskreis über Einsparung bei Produktsachkonto: |
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| über- / außerplanmäßige Aufwendung oder Auszahlungen |
| unvorhergesehen und |
| unabweisbar und |
| Begründung der Unvorhersehbarkeit und Unabweisbarkeit (insbes. in Zeiten vorläufiger Haushaltsführung auszufüllen):
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Deckung gesichert durch | |
| Einsparung außerhalb des Deckungskreises bei Produktsachkonto: |
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| Keine finanziellen Auswirkungen. |