Beschlussvorlage - V Bolte/19/13978-1

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

In der Biota-Studie wurde zur Verbesserung der Qualität des Tarnewitzer Baches vorgeschlagen, eine Uferbepflanzung durchzuführen. Dies könnte als eine Ausgleichsmaßnahme gelten. Seitens des Wasser- und Bodenverbandes wurden bereits Investoren angesprochen. Die Umsetzung der Maßnahme durch Investoren, die Pflanzungen dies als Ausgleichsmaßnahme umsetzen, hätte den Vorteil, dass für die Gemeinde weder Aufwand noch Kosten entstehen.

Alternativ könnte die Gemeinde die Maßnahme durch die WRRL zu 90% gefördert bekommen. Den Eigenanteil von 10% trägt die Gemeinde. Als Ausgleichsmaßnahme können anschließend nur 10% der Maßnahme geltend gemacht werden.

 

Entscheidend für die Weiterführung des Vorhabens ist das Einvernehmen mit der Gemeinde, die Anerkennungsfähigkeit des Ausgleiches durch die UNB und die Zustimmung des Grundstückeigentümers.

Die Infrage kommenden Grundstücke sind Liegenschaftes des Landes M-V und werden durch das StALU WM verwaltet.

Das StALU fordert den Abschluss eines Nutzungsvertrages durch den Nutzer der Bepflanzung auf der landeseigenen Flächen, um die Verkehrssicherungspflicht auf den Nutzer zu übertragen.

 

Auf der Sitzung am 28.01.2020 wurde seitens der Bauausschussmitglieder der Wunsch geäußert, dass diese Ausgleichsmaßnahme eigenen Investitionen in der Gemeinde zugutekommt.

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen beschließt:

  1. Gemeindeeigene Investoren setzen die Maßnahme um.
  2. Die Maßnahme kann auch durch externe Investoren umgesetzt werden.
  3. Die Maßnahme selbst umzusetzen mit 90% Förderung über die WRRL und den Eigenanteil von 10 % zu tragen.
  4. Die Gemeinde übernimmt die Verkehrssicherungspflicht und schließt einen entsprechenden Nutzungsvertrag.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

Derzeit nicht zu beziffern.

 

Beschreibung (bei Investitionen auch Folgekostenberechnung beifügen - u.a. Abschreibung, Unterhaltung, Bewirtschaftung)

 

 

 

Finanzierungsmittel im Haushalt vorhanden.

 

durch Haushaltsansatz auf Produktsachkonto:

 

durch Mitteln im Deckungskreis über Einsparung bei Produktsachkonto:

 

 

über- / außerplanmäßige Aufwendung oder Auszahlungen

 

unvorhergesehen und

 

unabweisbar und

 

Begründung der Unvorhersehbarkeit und Unabweisbarkeit (insbes. in Zeiten vorläufiger Haushaltsführung auszufüllen):

 

 

Deckung gesichert durch

 

Einsparung außerhalb des Deckungskreises bei Produktsachkonto:

 

 

Keine finanziellen Auswirkungen.

 

 

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