Beschlussvorlage - V Bolte/16/10438-2
Grunddaten
- Betreff:
-
Umrüstung der Straßenbeleuchtungsanlagen auf LED-Technik
hier: Festlegung für den 3. Bauabschnitt
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bauwesen
- Bearbeiter:
- Sandra Pettkus
- Verfasser/Antragsteller:
- K. Dietrich
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Gemeindeentwicklung, Bau, Verkehr und Umwelt der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen
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Vorberatung
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25.02.2020
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Erledigt
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Gemeindevertretung Ostseebad Boltenhagen
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Entscheidung
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05.03.2020
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Auf der Sitzung am 18.12.2013 hat die Gemeindevertretung beschlossen, die Bestandsanlagen Straßenbeleuchtung auf moderne LED-Technik umzurüsten. Die Finanzierung soll mit Hilfe von Fördermitteln erfolgen.
Abschnitt 1
In einem ersten Abschnitt wurde die gesamte Beleuchtung (420 Lichtpunkte) von der Tarnewitzer Chaussee an bis zur Seebrücke – also: Tarnewitzer Chaussee, Ostseeallee, Mittelpromenade, Strandpromenade, Mariannenweg, Schwarzer Weg, Albin-Köbis-Siedlung, fast alle Verbindungswege zwischen Ostseeallee–Mittelpromenade– Strandpromenade auf LED-Technik umgerüstet.
Die Umrüstung erfolgt entweder durch den Einsatz eines sogen. Umrüstsatzes (Austausch des Lampeneinsatzes) oder durch die Auswechselung des kompletten Laternen-/Leuchtenkopfes. Der Leuchtenkopf muss immer dann komplett ausgewechselt werden, wenn es für den Laternentyp keine Umrüstsätze gibt.
Das Ostseebad erhielt 50 % der Kosten als Zuwendung des Landes Mecklenburg-Vorpommern aus Mitteln des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) zur Umsetzung von Klimaschutz-Projekten gemäß der Klimaschutz-Förderrichtlinie-Kommunen. Damit werden Projekte zur Umsetzung des Aktionsplans Klimaschutz gefördert.
Zusätzlich zu der vorgenannten Förderung erhielt die Gemeinde noch eine Kofinanzierungshilfe des Innenministeriums M-V.
Abschnitt 2
In einem zweiten Abschnitt wurde die gesamte Beleuchtung in den Ortsteilen Redewisch und Tarnewitz (400 Lichtpunkte) auf LED-Technik umgerüstet.
Wie bereits im ersten Abschnitt erfolgte die Umrüstung entweder durch den Einsatz von Umrüstsätzen oder den Austausch der Leuchtenköpfe.
Auch für dieses Vorhaben erhielt das Ostseebad eine Förderung in Höhe von 50 % der Kosten als Zuwendung des Landes Mecklenburg-Vorpommern aus Mitteln des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) zur Umsetzung von Klimaschutz-Projekten gemäß der Klimaschutz-Förderrichtlinie-Kommunen.
Eine Kofinanzierungshilfe des Innenministeriums wurde aufgrund des begrenzt zur Verfügung stehenden Finanzvolumens abgelehnt.
Aber das Bundesumweltministerium (BMU) unterstützte zusätzlich mit der Nationalen Klimaschutzinitiative dieses Projekt finanziell mit 25 % der Kosten für den reinen Leuchtenkopftausch.
Abschnitt 3
Nun soll in einem dritten und letzten Abschnitt die restliche Straßenbeleuchtung umgerüstet werden. Zum überwiegenden Teil betrifft es die Beleuchtung in Boltenhagen und im Ortsteil Wichmannsdorf. Insgesamt sollen 346 Lichtpunkte auf moderne LED-Technik umgerüstet werden.
Nähere Angaben entnehmen Sie bitte den beigefügten Lageplänen und dem Leuchtenbuch.
Auch in diesem Abschnitt soll die Umrüstung entweder durch den Einsatz von Umrüstsätzen oder den Austausch der Leuchtenköpfe erfolgen.
Zur Finanzierung sollen gem. Beschluss aus 2013 Fördermittel eingeworben werden.
Infrage kommt nach wie vor eine Zuwendung gemäß der Klimaschutz-Förderrichtlinie-Kommunen, allerdings ist jetzt nur noch eine verminderte Förderung möglich.
Die Fördersätze wurden mit Stand 21.11.2019 angepasst. Für Anträge auf Gewährung einer Zuwendung für LED-Straßenbeleuchtung mit Antragseingang ab dem 21.11.2019 beträgt die Förderung nur noch 25 %.
Aber das Bundesumweltministerium (BMU) unterstützt unverändert zusätzlich mit der Nationalen Klimaschutzinitiative Projekte finanziell mit 25 % der Kosten für den reinen Leuchtenkopftausch.
Die Beantragung einer Kofinanzierungshilfe beim Innenministerium M-V ist möglich, aber aufgrund des begrenzt zur Verfügung stehenden Finanzvolumens nicht sehr erfolgsversprechend. Die Finanzierungshilfe könnte max. 50 % der Eigenmittel betragen.
Der dritte Abschnitt ist mit Gesamtkosten brutto in Höhe von 343.874,00 EUR veranschlagt,
wobei sich diese unterteilen in:
Baukosten Leuchtenkopftausch 216.515,00 EUR
Baukosten Umrüstsätze 33.309,00 EUR
Netzarbeiten 40.500,00 EUR
Planungskosten 53.550,00 EUR
Zur Finanzierung könnten 25 % der Gesamtkosten über die Klimaschutz-Förderrichtlinie-Kommunen gefördert werden; das wären 85.968,50 EUR.
Über das Bundesprogramm könnten 25 % der Baukosten für den Leuchtenkopftausch zur Finanzierung herangezogen werden; das wären 54.128,75 EUR.
Die mögliche Finanzierung stellt sich wie folgt dar:
Herkunft der Mittel | Betrag | |
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| brutto |
Eigenmittel |
| 203.776,75 € |
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Fördermittel Klimaschutz Land | 85.968,50 € | |
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Fördermittel Bund |
| 54.128,75 € |
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Summe |
| 343.874,00 € |
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HINWEIS: Auf Förderung besteht kein Rechtsanspruch!
Die Gemeindevertretung muss nun entscheiden, ob sie den dritten Abschnitt unter den verminderten Fördermöglichkeiten durchführt und wenn ja, wie (welcher Leuchtentyp etc.).
Bei der Entscheidung könnte auch berücksichtigt werden, dass sich durch die Umrüstung der Straßenbeleuchtung auf moderne LED-Technik nicht nur die CO2-Emission signifikant reduziert, sondern auch eine durchschnittliche Energieeinsparung von fast 80 % erreicht wird. Neben der Verbesserung des Umweltschutzes führt dieses auch zur Entlastung des gemeindlichen Haushaltes.
Bsp.: Im dritten Abschnitt wird sich die Ersparnis auf ca. 94.000 Kilowattstunden (kWh)
belaufen; das bedeutet bei einem durchschnittlichen Preis von 23 Cent pro kWh eine
Kostenreduzierung um rund 21.600 EUR pro Jahr.
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen beschließt wie folgt:
a) Die Straßenbeleuchtung in Boltenhagen und im Ortsteil Wichmannsdorf gem. Leuchten-
buch soll auf moderne LED-Technik umgerüstet werden.
Die Finanzierung erfolgt unter Inanspruchnahme einer Zuwendung des Landes M-V aus
Mitteln des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) zur Umsetzung von
Klimaschutz-Projekten gemäß der Klimaschutz-Förderrichtlinie-Kommunen mit den
aktuellen gültigen Fördersätzen.
Zusätzlich soll eine Zuwendung aus Mitteln der Nationalen Klimaschutzinitiative des
Bundesumweltministeriums (BMU) eingeworben werden
. Den nicht durch Fördermittel abgedeckten Teil der Gesamtkosten trägt die Gemeinde
Ostseebad Boltenhagen.
Die Mittel sind im Haushalt zur Verfügung zu stellen.
b) Für die Umrüstung der Straßenbeleuchtungsanlagen des 3. Abschnittes sind folgende
Leuchtenkopftypen bzw. Umrüstsätze zu verwenden:
Leuchtensystem 1:
Fritz-Reuter-Weg, Kastanienallee, Ostseering, Mastaufsatzleuchte hängend,
Fr.-Engels-Str., Weidenstieg, R.-Breitscheid-Str., Typ RETRO, Leipziger Leuchten
August-Bebel-Str., Klützer-Str.
>> 101 neue Leuchtenköpfe
Leuchtensystem 2 und 3:
Dünenweg, Klützer Str., Kreisel Mastaufsatzleuchte hängend,
Typ Glocke, Fabrikat SITECO
>> 66 Umrüstsätze
Leuchtensystem 4:
Fasanenweg, Ringstr. Mastaufsatzleuchte Pilzleuchte,
Typ EVA II, Leipziger Leuchten
>> 13 neue Leuchtenköpfe
Leuchtensystem 5:
Weidenstieg, Ringstr./Schule, Wichmannsdorfert Str., Mastaufsatzleuchte Pilzleuchte,
Klützer Str./Schule Typ EVA II, Leipziger Leuchten
>> 38 neue Leuchtenköpfe
Leuchtensystem 6:
Parkplatz Weidenstieg Mastaufsatzleuchte Pilzleuchte
Typ EVA II, Leipziger Leuchten
>> 44 neue Leuchtenköpfe
Leuchtensystem 7:
Ringstr. Mastaufsatzleuchte Pilzleuchte,
Typ EVA II, Leipziger Leuchten
>> 4 neue Leuchtenköpfe
Leuchtensystem 8:
Mühlenblick, Fritz-Reuter-Weg, Neuer Weg, Mastaufsatzleuchte Pilzleuchte
Am Urlauberdorf Typ EVA II, Leipziger Leuchten
>> 35 neue Leuchtenköpfe
Leuchtensystem 9:
Fritz-Reuter-Weg, Sanddornweg, Rosenweg, Mastaufsatzleuchte Pilzleuchte
Schwalbenweg Typ EVA II, Leipziger Leuchten
>> 21 neue Leuchtenköpfe
Leuchtensystem 10:
Klützer Str./Kita, Am Urlauberdorf Mastaufsatzleuchte, Fa. VULKAN
>> 6 Umrüstsätze
Leuchtensystem 11:
Kurverwaltung Mastaufsatzleuchte, opale Kugel
Typ OTTO V, Leipziger Leuchten >> 6 neue Leuchtenköpfe
Leuchtensystem 12:
Kurverwaltung , Am Park Mastaufsatzleuchte, opale Kugel
Typ OTTO V, Leipziger Leuchten >> 12 neue Leuchtenköpfe
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen:
Beschreibung (bei Investitionen auch Folgekostenberechnung beifügen - u.a. Abschreibung, Unterhaltung, Bewirtschaftung) | |
| Finanzierungsmittel im Haushalt vorhanden.
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X | durch Haushaltsansatz auf Produktsachkonto: 54103-5233800-035 |
| durch Mitteln im Deckungskreis über Einsparung bei Produktsachkonto: |
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| über- / außerplanmäßige Aufwendung oder Auszahlungen |
| unvorhergesehen und |
| unabweisbar und |
Deckung gesichert durch | |
| Einsparung außerhalb des Deckungskreises bei Produktsachkonto: |
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| Keine finanziellen Auswirkungen. |
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