Beschlussvorlage - GV Bolte/20/14152
Grunddaten
- Betreff:
-
Satzung über die 6. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 17 der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen "Dorf Tarnewitz" im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB
Hier: Satzungsbeschluss
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bauwesen
- Bearbeiter:
- Carola Mertins
- Verfasser/Antragsteller:
- Tesche, Julia
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Gemeindeentwicklung, Bau, Verkehr und Umwelt der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen
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28.01.2020
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Erledigt
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Gemeindevertretung Ostseebad Boltenhagen
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05.03.2020
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Die Gemeinde Ostseebad Boltenhagen verfügt seit Juli 2001 über die rechtskräftige Satzung über den Bebauungsplan Nr. 17. Der Bebauungsplan Nr. 17 befindet umfasst die Ortslage des Dorfes Tarnewitz.
Die Gemeinde Ostseebad Boltenhagen hat das Verfahren zur Aufstellung der 6. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 17 für einen kleinen Teilbereich im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 Baugesetzbuch (BauGB) durchgeführt.
Der Abwägungsbeschluss gemäß § 1 Abs. 7 BauGB wurde von der Gemeindevertretung gefasst.
Die gegebenen Hinweise und Anregungen finden in der Überarbeitung der Satzung über die 6. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 17 der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen und ihrer zugehörigen Begründung entsprechend der Auswertung der Stellungnahmen (sh. Anlage Abwägungsbeschluss) Berücksichtigung.
Um das Aufstellungsverfahren abzuschließen, ist der Satzungsbeschluss durch die Gemeindevertretung der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen notwendig.
Mit der ortsüblichen Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses gemäß § 10 Abs. 3 BauGB tritt der Bebauungsplan in Kraft.
Das Plangebiet wird als aus dem Flächennutzungsplan entwickelt betrachtet.
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen beschließt:
- Auf der Grundlage des § 10 Baugesetzbuch (BauGB) sowie nach § 86 Landesbauordnung M-V (LBauO M-V) beschließt die Gemeindevertretung der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen die 6. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 17, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A), dem Text (Teil B) und den örtlichen Bauvorschriften als Satzung.
Das Plangebiet der 6. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 17 befindet sich im östlichen Bereich der Ortslage Tarnewitz und wird wie folgt begrenzt:
- im Norden: durch das an der Tarnewitzer Straße gelegene Grundstück mit der Hausnummer 5b (Flurstücke 16/26, 16/27),
- im Osten: durch die rückwärtigen Grundstücksgrenzen der Grundstücke Tarnewitzer Straße mit den Hausnummern 4 und 5 (Flurstücke
16/14 und 16/13),
- im Süden: durch das Grundstück Tarnewitzer Straße mit der Hausnummer 6a (Flurstück 16/34),
- im Westen: durch die Tarnewitzer Straße (Erschließungsstraße).
- Die Begründung wird gebilligt.
- Der Beschluss über die Satzung der 6. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 17 durch die Gemeindevertretung der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen ist nach § 10 Abs. 3 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung während der Sprechzeiten eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann. Eine zusammenfassende Erklärung ist im Verfahren nach § 13 BauGB nicht erforderlich. Zusätzlich ist in der Bekanntmachung anzugeben, dass der rechtskräftige Bebauungsplan in das Internet auf der Homepage des Amtes Klützer Winkel sowie in das zentrale Internetportal des Landes Mecklenburg-Vorpommern (Bau- und Planungsportal M-V) eingestellt ist.
- Das Amt Klützer Winkel wird beauftragt, die ortsübliche Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses vorzunehmen.
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen:
Beschreibung (bei Investitionen auch Folgekostenberechnung beifügen - u.a. Abschreibung, Unterhaltung, Bewirtschaftung) | |
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| Finanzierungsmittel im Haushalt vorhanden. |
| durch Haushaltsansatz auf Produktsachkonto: |
| durch Mitteln im Deckungskreis über Einsparung bei Produktsachkonto: |
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| über- / außerplanmäßige Aufwendung oder Auszahlungen |
| unvorhergesehen und |
| unabweisbar und |
| Begründung der Unvorhersehbarkeit und Unabweisbarkeit (insbes. in Zeiten vorläufiger Haushaltsführung auszufüllen):
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Deckung gesichert durch | |
| Einsparung außerhalb des Deckungskreises bei Produktsachkonto: |
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x | Keine finanziellen Auswirkungen. |
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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2,9 MB
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2
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(wie Dokument)
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33,7 kB
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3
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(wie Dokument)
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2,3 MB
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