Beschlussvorlage - GV Bolte/20/14151

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Die Gemeinde Ostseebad Boltenhagen verfügt seit Juli 2001 über die rechtskräftige Satzung über den Bebauungsplan Nr. 17. Der Bebauungsplan Nr. 17 befindet umfasst die Ortslage des Dorfes Tarnewitz.

Die Gemeinde Ostseebad Boltenhagen überplant mit der 6. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 17 lediglich eine kleine Teilfläche.

Das Planungsziel der 6. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 17 besteht in der künftigen Zulässigkeit und somit Festsetzung einer überbaubaren Grundstücksfläche innerhalb des bereits mit dem Bebauungsplan Nr. 17 festgesetzten Allgemeinen Wohngebietes. Weiterhin wurden mit der 6. Änderung weitere Anpassungen, z. B. zum Maß der baulichen Nutzung sowie zur Mindestgröße der Baugrundstücke, vorgenommen.

 

Die Gemeinde Ostseebad Boltenhagen führt das Verfahren zur Aufstellung der 6. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 17 "Dorf Tarnewitz" im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 Baugesetzbuch (BauGB) durch.

 

Der Entwurf der Satzung über die 6. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 17, bestehend aus Planzeichnung (Teil A), dem Text (Teil B) und den örtlichen Bauvorschriften, sowie der zugehörigen Begründung wurden vom 06. Dezember 2019 bis einschließlich 10. Januar 2020 öffentlich ausgelegt.

Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden nach § 13 Abs. 2 Nr. 3 und § 4 Abs. 2 BauGB parallel beteiligt.

Im Ergebnis des Beteiligungsverfahrens liegen Stellungnahmen von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange vor. Stellungnahmen der Öffentlichkeit liegen nicht vor. Es ergeben sich:

-          zu berücksichtigende Anregungen und Stellungnahmen,

-          teilweise zu berücksichtigende Anregungen und Stellungnahmen,

-          nicht zu berücksichtigende Anregungen und Stellungnahmen.

Die Anregungen und Hinweise aus dem Stellungnahmeverfahren wurden unter Berücksichtigung des Abwägungsgebotes behandelt. Dem entsprechend sind die Planunterlagen zu ergänzen.

Die Abwägungsergebnisse sind in tabellarischer Form zusammengestellt.

 

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen beschließt:

  1. Die auf Grund der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 13 Abs. 2 Nr. 3 und § 4 Abs. 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen und Anregungen hat die Gemeinde Ostseebad Boltenhagen unter Beachtung des Abwägungsgebotes geprüft. Stellungnahmen der Öffentlichkeit aufgrund der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 13 Abs. 2 Nr. 2 i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB liegen nicht vor. Es ergeben sich

-       zu berücksichtigende,

-       teilweise zu berücksichtigende,

-       nicht zu berücksichtigende Anregungen und Stellungnahmen.

Die Gemeinde Ostseebad Boltenhagen macht sich das Abwägungsergebnis zu eigen. Das Abwägungsergebnis gemäß Anlage 1 ist Bestandteil dieses Beschlusses.
 

  1. Das Amt Klützer Winkel wird beauftragt, die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, die Anregungen erhoben bzw. Stellungnahmen abgegeben haben, von diesem Ergebnis der Abwägung unter Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

Beschreibung (bei Investitionen auch Folgekostenberechnung beifügen - u.a. Abschreibung, Unterhaltung, Bewirtschaftung)

 

 

 

Finanzierungsmittel im Haushalt vorhanden.

 

durch Haushaltsansatz auf Produktsachkonto:

 

durch Mitteln im Deckungskreis über Einsparung bei Produktsachkonto:

 

 

über- / außerplanmäßige Aufwendung oder Auszahlungen

 

unvorhergesehen und

 

unabweisbar und

 

Begründung der Unvorhersehbarkeit und Unabweisbarkeit (insbes. in Zeiten vorläufiger Haushaltsführung auszufüllen):

 

 

Deckung gesichert durch

 

Einsparung außerhalb des Deckungskreises bei Produktsachkonto:

 

x

Keine finanziellen Auswirkungen.

 

 

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Anlagen

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