Beschlussvorlage - GV Hokir/20/14224

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Sachverhalt

Sachverhalt:

Mit dem Satzungsbeschluss über die Aufhebung des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes Nr. 3 entfallen die städtebaulichen Regelungen für diese Flächen. Die Flächen sind zukünftig dem planungsrechtlichen Außenbereich gemäß § 35 BauGB zuzuordnen.

 

Die zu berücksichtigenden Ergebnisse der Abwägung insbesondere zur Regelung der Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen werden durch die Gemeinde behandelt und beachtet. Durch die Gemeinde ist die abschließende Regelung so vorzusehen, dass keine zusätzlichen Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen verbleiben. Durch entsprechende Vorlagen bzw. Nachweise einer ausstehenden Baugenehmigung wird der Sachverhalt begründet. Die Anforderungen an erforderliche Rückbaumaßnahmen und die „Entsiegelung“ der Fläche wird in der Plandokumentation dargelegt.

 

Die Gemeinde hat im Rahmen des Aufstellungsverfahrens keine Stellungnahmen der betroffenen Öffentlichkeit oder Grundstückseigentümer erhalten. Die Grundstückseigentümer wurden durch die Gemeinde entsprechend unterrichtet. Es fanden Abstimmungen und Erörterungen zum Sachverhalt statt, in denen die Gemeinde ihre Zielsetzungen dargelegt hat. Dies findet sich auch in der Begründung der Planunterlagen wieder. Die Gemeinde geht deshalb davon aus, dass Entschädigungsansprüche hier nicht entstehen, zumal die ursprüngliche Absicht einer qualitätsvollen Infrastruktur und Errichtung von Anlagen des ruhenden Verkehrs nicht erfolgt ist. Unter Berücksichtigung der nunmehr gesamtkonzeptionellen neuen Zielsetzungen wurde die Planungsabsicht zurückgestellt, die dem Bebauungsplan Nr. 3 entsprach. Öffentliche Belange zur gesamtheitlichen Strandgestaltung stehen über den privaten Belangen des Eigentums; zumal das Konzept nicht gemäß Festsetzung des Bebauungsplanes umgesetzt wurde. Es liegen weder entsprechende Bauanträge noch Baugenehmigungen vor. 

 

Die Planunterlagen sowie die Begründung mit Umweltbericht wurden um die Ergebnisse der Abwägung ergänzt. Die Einarbeitung der Abwägungsergebnisse führt nicht zu einer erneuten Auslegung der Planunterlagen.

Um das Planverfahren abzuschließen, ist der Satzungsbeschluss durch die Gemeindevertretung zu fassen und die Bekanntmachung der Aufhebung des Bebauungsplanes vorzunehmen.

 

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Hohenkirchen beschließt:

 

  1. Aufgrund des § 10 Baugesetzbuch (BauGB) sowie nach § 86 Landesbauordnung M-V (LBauO M-V) beschließt die Gemeindevertretung der Gemeinde Hohenkirchen die Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 3 der Gemeinde Hohenkirchen für das Gebiet „Parkplatz Liebeslaube“ (ehemalige Gemeinde Groß Walmstorf) bestehend aus der Planzeichnung Teil (A), dem Text Teil (B) mit den örtlichen Bauvorschriften, begrenzt

im Norden:  durch die Landesstraße L 01,

im Westen:  durch Ackerland, 

im Osten:   durch einen bestehenden Saisonparkplatz und einen Erlenbruch, 

im Süden:   durch Ackerland.

als Satzung aufzuheben.

 

  1. Die Begründung wird gebilligt.

 

  1. Der Beschluss zur Aufhebung der Satzung über den Bebauungsplan Nr. 3 der Gemeinde Hohenkirchen für das Gebiet „Parkplatz Liebeslaube“ (ehemalige Gemeinde Groß Walmstorf) durch die Gemeindevertretung der Gemeinde Hohenkirchen ist ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo die Satzung über die Aufhebung des Bebauungsplanes mit Begründung und die zusammenfassende Erklärung während der Öffnungszeiten eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.

 

 

Reduzieren

Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

Beschreibung (bei Investitionen auch Folgekostenberechnung beifügen - u.a. Abschreibung, Unterhaltung, Bewirtschaftung)

 

 

 

Finanzierungsmittel im Haushalt vorhanden.

 

durch Haushaltsansatz auf Produktsachkonto:

 

durch Mitteln im Deckungskreis über Einsparung bei Produktsachkonto:

 

 

über- / außerplanmäßige Aufwendung oder Auszahlungen

 

unvorhergesehen und

 

unabweisbar und

 

Begründung der Unvorhersehbarkeit und Unabweisbarkeit (insbes. in Zeiten vorläufiger Haushaltsführung auszufüllen):

 

 

Deckung gesichert durch

 

Einsparung außerhalb des Deckungskreises bei Produktsachkonto:

 

 

Keine finanziellen Auswirkungen.

 

 

Loading...