Mitteilungsvorlage - GV Ziero/20/14216

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Die Gemeinde Zierow hat den BgA Parken und den BgA Tourismus- und Kurabgabe steuerlich beim Finanzamt in Wismar angemeldet.

 

Am 05.12.2019 erfolgte die elektronische Übersendung aller erforderlichen Dokumente für die Jahresabschlüsse 2018.

 

Die Gemeinde Zierow hat für den BgA Parken für das Wirtschaftsjahr 2018 einen steuerlichen Gewinn i. H. v. 47.198,30 € und für den BgA Tourismus- und Kurabgabe einen Jahresüberschuss i. H. v. 40.582,50 € erwirtschaftet.

 

Auf Grund der o. g. Zahlen müssen folgende Zahlungen an das Finanzamt bzw. die Gemeinde geleistet werden:

     BgA Parken  BgA Tourismus- und Kurabgabe

 

Gewerbesteuer:   5.597,00 €  6.661,00 €

Körperschaftsteuer (inkl. Soli): 6.677,09 €  7.940,98 €

Kapitalertragsteuer (inkl. Soli): 7.469,04 €         0,00 €

 

Der Jahresüberschuss beim BgA Tourismus- und Kurabgabe unterliegt nicht der Kapitalertragsteuer, da dieser für neue Investitionen auf das Jahr 2019 vorgetragen wird.

 

Umsatzsteuerrechtlich ist die Gemeinde Zierow zur Abgabe eine Umsatzsteuererklärung verpflichtet. Hierbei werden die Zahlungen bzw. Erstattungen der einzelnen Betriebe gewerblicher Art zusammengefasst. Es ergibt sich für das Jahre 2018 eine Zahllast i. H. v. 5.114,86€. (Erstattung BgA Tourismus 2.851,94 € und Zahllast BgA Parken 7.966,80 €)

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