Beschlussvorlage - GV Ziero/19/14094

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Sachverhalt

Sachverhalt:

Die Gemeinde Zierow erhebt zur (anteiligen) Deckung des Aufwandes für die Herstellung, Verwaltung und Unterhaltung der zu Kur- und Erholungszwecken bereitgestellten öffentlichen Einrichtungen und der Veranstaltungen eine Kurabgabe.

Nunmehr wurde aufrund von Ergänzungen und klareren Definierungen eine Überarbeitung der Kurabgabensatzung erforderlich.

 

Desweiteren sollte entschieden werden, ob die Inhaber einer Wohngelegenheit/Zweitwohnungsinhaber nach § 4  der Gemeinde Zierow über den Veranlagungsbescheid rückwirkend zur  Abgabe der Kurabgabe in Höhe einer Jahreskarte aufgefordert werden sollen. Die rückwirkende Veranlagung kann maximal 4 Jahre erfolgen.

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Zierow beschließt die Satzung der Gemeinde Zierow zur Erhebung vor Kurabgaben. Die rückwirkende Veranlagung für die Inhaber eine Wohngelegenheit/Zweitwohnungsinhaber nach § 4 der jeweilig geltenden Satzung erfolgt für die zurückliegenden Jahre 2017-2019.

 

Reduzieren

Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

Beschreibung (bei Investitionen auch Folgekostenberechnung beifügen - u.a. Abschreibung, Unterhaltung, Bewirtschaftung)

 

 

 

Finanzierungsmittel im Haushalt vorhanden.

 

durch Haushaltsansatz auf Produktsachkonto:

 

durch Mitteln im Deckungskreis über Einsparung bei Produktsachkonto:

 

 

über- / außerplanmäßige Aufwendung oder Auszahlungen

 

unvorhergesehen und

 

unabweisbar und

 

Begründung der Unvorhersehbarkeit und Unabweisbarkeit (insbes. in Zeiten vorläufiger Haushaltsführung auszufüllen):

 

 

Deckung gesichert durch

 

Einsparung außerhalb des Deckungskreises bei Produktsachkonto:

 

 

Keine finanziellen Auswirkungen.

 

 

Reduzieren

Anlagen

Loading...