Beschlussvorlage - GV Kalkh/20/14193

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Bereits auf der Sitzung des Bauausschusses am 29.10.2019 wurde über die Deklarierung der Gemeinde Kalkhorst als „Pestizidfreie Gemeinde“. Da es keine Beschlussvorlage gab, wird das Thema erneut aufgenommen. Der damals gestellt Antrag enthielt folgende 6 Punkte, zu denen sich die Gemeinde bekennen sollte:

 

1. kein Einsatz von chemischsynthetischen Pestiziden (Pflanzenschutzmittel) auf allen kommunalen Flächen (Kulturland sowie Nichtkulturland)

2. Verpflichtung privater Dienstleistungsunternehmen, die den Auftrag zur Pflege öffentlicher Flächen erhalten, zu einem Pestizidverzicht.

3. Initiierung bienen und insektenfreundlicher Blühflächen oder Projekte.

4. Verankerung eines Einsatzverbots von Pestiziden im Pachtvertrag bei der Verpachtung kommunaler Flächen für eine landwirtschaftliche Nutzung.

5. Aufforderung zur pestizidfreien Bewirtschaftung privater Firmen mit kommunaler Mehrheitsbeteiligung.

6. Information von Bürger*innen über die Bedeutung von Biodiversität in der Stadt und gleichzeitig Möglichkeiten zum Schutz von Bestäubern wie Bienen und Wildbienen sowie giftfreie Maßnahmen beim Gärtnern aufzeigen.

 

Die Ausschussmitglieder stellten aus der Sitzung am 29.10.2019 fest, dass seitens der Gemeinde bereits ohne Pestizide gearbeitet wird. Private Dienstleistungsunternehmen werden zur Pflege öffentlicher Flächen derzeitig nicht herangezogen. Es gibt den Hinweis, dass der Ausdruck „pestizidfrei“ negativ besetzt sei und „bienen- und insektenfreundlich“ zu bevorzugen wäre.

 

Es wäre zu klären, wer für die Umsetzung der Punkte, insbesondere 3. und 6. Verantwortlich ist. Hier könnte eine Initiative ähnlich wie der Stadt Klütz (Initiative zum insekten- und bienenfreundlichen Klützer Winkel) gegründet bzw. mit dieser zusammengearbeitet werden.

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung Kalkhorst beschließt, die Umsetzung der 6 genannten Punkte und damit die Selbstbezeichnung der Gemeinde als „bienen- und insektenfreundliche Gemeinde“.

Die Gemeinde beschließt die Initiierung einer Initiative zur bienen- und insektenfreundliche Gemeinde.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

keine

 

Beschreibung (bei Investitionen auch Folgekostenberechnung beifügen - u.a. Abschreibung, Unterhaltung, Bewirtschaftung)

 

 

 

Finanzierungsmittel im Haushalt vorhanden.

 

durch Haushaltsansatz auf Produktsachkonto:

 

durch Mitteln im Deckungskreis über Einsparung bei Produktsachkonto:

 

 

über- / außerplanmäßige Aufwendung oder Auszahlungen

 

unvorhergesehen und

 

unabweisbar und

 

Begründung der Unvorhersehbarkeit und Unabweisbarkeit (insbes. in Zeiten vorläufiger Haushaltsführung auszufüllen):

 

 

Deckung gesichert durch

 

Einsparung außerhalb des Deckungskreises bei Produktsachkonto:

 

 

Keine finanziellen Auswirkungen.

 

 

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Anlagen

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