Beschlussvorlage - GV Kalkh/20/14187

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Am südwestlichen Ortsrand der Ortslage Dönkendorf in der Gemeinde Kalkhorst befinden sich einige über eine Stichstraße erschlossene Wohnhäuser. Diese liegen im planungsrechtlichen Außenbereich. Zwischen den Wohnhäusern und dem mittels bestehender Satzung festgesetzten Innenbereich des Ortes gibt es eine Baulücke. Ziel der Planung ist es, diese zu schließen und damit die Ortslage städtebaulich zu ordnen und abzurunden.

 

Die Gemeinde Kalkhorst stellt aufgrund ihrer Lage in unmittelbarer Nähe zur Ostsee einen attraktiven Wohnstandort für Familien dar. Die Planung zielt deshalb auch auf die Schaffung von Wohnraum für Familien ab. Die Grundstückszuschnitte sollen die dörfliche Lage unterstreichen und einer unangemessenen Verdichtung entgegenwirken (Anlage Städtebauliches Konzept).

 

Durch die Aufstellung der Außenbereichssatzung nach § 35 Abs. 6 BauGB soll für einen bebauten Bereich im Außenbereich, der nicht überwiegend landschaftlich geprägt ist und in dem eine Wohnbebauung von einigem Gewicht vorhanden ist, durch Satzung bestimmt werden, dass Wohnzwecken dienende Vorhaben nicht entgegengehalten werden kann, dass sie die Entstehung oder Verfestigung einer Splittersiedlung befürchten lassen und dass sie dem wirksamen Flächennutzungsplan widersprechen. Die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Aufstellung der Satzung sind gegeben.

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

  1. Die Gemeindevertretung der Gemeinde Kalkhorst beschließt die Aufstellung der Außenbereichssatzung für den Bereich des südwestlichen Ortsrandes der Ortslage Dönkendorf nach § 35 Abs. 6 BauGB.

 

  1. Das Planungsziel besteht in der städtebaulichen Abrundung und Ordnung der Ortslage.

Der Geltungsbereich der bebauten Bereiche im Außenbereich mit einer Größe von rund 0,5 ha stellt den südwestlichen Ortsrand der Ortslage Dönkendorf dar und umfasst die Flurstücke 96, 98 (teilweise), 99 (teilw.), 100 (teilw.) und 101 (teilw.) der Flur 2, Gemarkung Dönkendorf. Der Geltungsbereich ist der beigefügten Übersichtskarte zu entnehmen (Anlage).

 

  1. Der Bürgermeister wird beauftragt, den Aufstellungsbeschluss ortsüblich bekannt zu machen.

 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

Beschreibung (bei Investitionen auch Folgekostenberechnung beifügen - u.a. Abschreibung, Unterhaltung, Bewirtschaftung)

 

Kosten sind Bestanteil des Entwurfes des Haushaltsplanes

 

Finanzierungsmittel im Haushalt vorhanden.

 

durch Haushaltsansatz auf Produktsachkonto:

 

durch Mitteln im Deckungskreis über Einsparung bei Produktsachkonto:

 

 

über- / außerplanmäßige Aufwendung oder Auszahlungen

 

unvorhergesehen und

 

unabweisbar und

 

Begründung der Unvorhersehbarkeit und Unabweisbarkeit (insbes. in Zeiten vorläufiger Haushaltsführung auszufüllen):

 

 

Deckung gesichert durch

 

Einsparung außerhalb des Deckungskreises bei Produktsachkonto:

 

 

Keine finanziellen Auswirkungen.

 

 

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Anlagen

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