Beschlussvorlage - GV Hokir/20/14183

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Gemäß § 51 Absatz 1 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Mecklenburg- Vorpommern (StrWG M-V) können Gemeinden Namen vergeben. Die Straßennamen ermöglichen in Verbindung mit den Hausnummern eine eindeutige Zuordnung der Grundstücke.

 

Für die Straßennamensvergabe im Bebauungsplan Nr. 24 im Ortsteil Niendorf liegt folgender Straßennamensvorschlag vor.

      „Möwenweg

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Hohenkirchen beschließt die Straße im B-Plan Nr. 24 im Ortsteil Niendorf den Straßennamensvorschlag „……………..“ zu vergeben.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

Beschreibung (bei Investitionen auch Folgekostenberechnung beifügen - u.a. Abschreibung, Unterhaltung, Bewirtschaftung)

 

 

x

Finanzierungsmittel im Haushalt vorhanden. 150,00€

 

durch Haushaltsansatz auf Produktsachkonto:

 

durch Mitteln im Deckungskreis über Einsparung bei Produktsachkonto:

 

 

 

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Anlagen

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