Beschlussvorlage - GV Ziero/19/14115
Grunddaten
- Betreff:
-
Neubau Feuerwehrhaus der Freiwilligen Feuerwehr Zierow
hier: Durchführung eines VgV-Verfahrens für die Planerleistungen
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bauwesen
- Bearbeiter:
- Manuela Rusch
- Verfasser/Antragsteller:
- Rusch, Manuela
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Gemeindevertretung Zierow
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Entscheidung
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26.02.2020
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Erledigt
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Bauausschuss der Gemeinde Zierow
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Entscheidung
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08.01.2020
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Auf der Grundlage der Wirtschaftlichkeit sowie des feuerwehrtaktischen Bedarfs und zur Verbesserung der räumlichen Situation wird ein Neubau des Feuerwehrgerätehauses der freiwilligen Ortsfeuerwehr Zierow geplant. Hierzu wurde bereits eine Fläche ausfindig gemacht, am Standort ehem. Sportplatz, auf dem Grundstück Flurstück 00219/008, Flur 1, Gemarkung Zierow, auf welcher der Neubau realisiert werden könnte.
Damit verbunden ist der Umbau des Gemeindezentrums. Im Vorentwurf zum Brandschutzbedarfsplan ist ausgewiesen, dass die Räumlichkeiten der Feuerwehr, gegenwärtig im Gemeindezentrum, unzureichend sind und ein Neubau eines Feuerwehrgerätehauses seitens der Gemeinde geplant werden sollte. Somit kann das Gemeindezentrum beplant werden, ohne Räume für die Feuerwehr.
Für die Zuwendung von Fördermitteln ist neben der Beteiligung diverser Behörden auch eine belastbare Kostenschätzung eines Planungsbüros erforderlich.
Zur Findung eines Planungsbüros müssen die Vorgaben der Vergabeverordnung (VgV) eingehalten werden. Die Architektenleistung für den Neubau des Feuerwehrgerätehauses in der vorgesehen Größe liegt oberhalb der EU-Wertgrenze (214.000 € netto). Somit ist eine Vergabe nach VgV durchzuführen unter Berücksichtigung zwingend anzuwendender Ausschreibungsverfahren und Bekanntmachungsmustern.
Für die Vergabe von Planungsleistungen oberhalb der EU-Wertgrenze besteht die Verpflichtung europaweit auszuschreiben.
Die Vergabeverordnung (VgV) ist eine Rechtsverordnung, die das Verfahren bei der Vergabe von öffentlichen Aufträgen oberhalb der EU-Schwellenwerte regelt.
Ab dem 01. Januar 2020 gelten folgende EU-Schwellenwerte für klassische öffentliche Auftragsvergaben:
- Liefer- und Dienstleistungen: 214.000,00 Euro (ohne Ust.)
- Bauleistungen: 5.350.000,00 Euro (ohne Ust.)
Vergaberechtsfehler ziehen eine Sanktionierung der Fördermittel nach sich.
Für die Durchführung europaweiter Ausschreibungen bieten spezialisierte externe Dienstleister die komplette Durchführung des Vergabeverfahrens an, deren Dienste man sich aufgrund der Komplexität des Vergabeverfahrens bedienen sollte. Die hierfür entstehenden Kosten (ca. 5.000 EUR – 10.000 EUR) stehen im Haushalt zur Verfügung.
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Zierow beschließt für die Ausschreibung der Planungsleistungen nach VgV ein externes Fachbüro zu binden.
Die Verwaltung wird beauftragt, drei Angebote einzuholen. Die Zuschlagserteilung erfolgt an den wirtschaftlichsten Bieter.
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen:
Beschreibung (bei Investitionen auch Folgekostenberechnung beifügen - u.a. Abschreibung, Unterhaltung, Bewirtschaftung) | |
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x | Finanzierungsmittel im Haushalt vorhanden. |
| durch Haushaltsansatz auf Produktsachkonto: |
| durch Mitteln im Deckungskreis über Einsparung bei Produktsachkonto: |
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| über- / außerplanmäßige Aufwendung oder Auszahlungen |
| unvorhergesehen und |
| unabweisbar und |
| Begründung der Unvorhersehbarkeit und Unabweisbarkeit (insbes. in Zeiten vorläufiger Haushaltsführung auszufüllen):
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Deckung gesichert durch | |
| Einsparung außerhalb des Deckungskreises bei Produktsachkonto: |
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| Keine finanziellen Auswirkungen. |